Versicherung nach KFZ-Unfall

7. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
bigbigmary
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Versicherung nach KFZ-Unfall

Hallo,

habe folgendes Problem. Letzte Woche bin ich umgezogen und ein Freund wollte mein auto auf die seite fahren da ich die hände voll hatte. Wie es der Zufall will hat er natürlich beim umdrehen kein blinkergesetzt und auch nicht geschaut und infolgedessen ein unfall verursacht.
Der Schaden des Gegners wird von der Haftpflcht meines Auto´s bezahlt? richtig oder?
meine Teilkasko zahlt mir nur den Glasschaden?(mein linkes vorderes Lciht) richtig oder?
und der andere Schaden den mein Auto hat? Motorhaube leicht zerdrückt, stoßfänger leicht kaputt und der kotflügel leicht kaputt!!!

gibt es da eine Versciherung meines Freundes die das bezahlen könnte? oder muss ich ihn da privat in regress nehmen???

Werkstatt sagt, schaden inkl. Lackieren 2900€ , wert des Auto´s laut werkstatt ca. 1800€ (Honda CRX Coupe erstz:06/95)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Guten Morgen,

wie läuft denn Deine Versicherung? Auf Dich alleine oder hast Du mehrere Personen versichert? Denn wenn Du allein versichert bist, dann zahlt auch keine Versicherung, denn Dein Freund hat ja den Unfall verursacht und ist dann für ihn mit dem nicht versicherten Auto gefahren.
Was ihr aber versuchen könnt, das über seine Haftpflicht laufen zu lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Denn wenn Du allein versichert bist, dann zahlt auch keine Versicherung
Versichert ist das Auto, nicht der Fahrer. Die Haftpflicht muss den Fremdschaden in jedem Fall regulieren. Sollte der Fahrer laut Versicherungsvertrag nicht berechtigt gewesen sein das Fahrzeug zu führen wäre allerdings eine Vertragsstrafe denkbar.

quote:
Was ihr aber versuchen könnt, das über seine Haftpflicht laufen zu lassen.
Das ist falsch.

quote:
gibt es da eine Versciherung meines Freundes die das bezahlen könnte?
Nein.

quote:
oder muss ich ihn da privat in regress nehmen?
Da es sich um eine Gefälligkeit gehandelt hat wäre Dein Freund nicht regresspflichtig.


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