Versicherung lehnt Gutachten ab.

23. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dampflock
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung lehnt Gutachten ab.

Hallo,
habe vor 4 Wochen ein PKW-Unfall gehabt wo ich der Geschädigter war, hier ist mir hinten eine drauf gefahren.
Darauf bin ich zu einen Kfz-Sachverständiger gefahren der bei mir ein wirtschaftlichen Totalschaden berechnet hat in Höhe von 1450,€.
Nun hat der Versicherung sich gemeldet und mir mitgeteilt das mein Fahrzeug gleichwertig aber günstiger repariert werden kann und dies für 1255,€.
Muss mann dies Akzeptieren oder lohnt sich hier ein Weg zum Rechtsanwalt?
Mfg
Stephan

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Da dürfte der Weg zu einem Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Um den Fall weiter beurteilen zu können fehlen einige Angaben:
Wiederbeschaffungswert:
darin enthaltene MwSt:
Restwert:
Reparaturkosten brutto:

Der Geschädigte hat nach der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf eine Reparatur in einer örtlichen markengebundenen Fachwerkstatt. Auch bei einer fiktiven Abrechnung sind diese Verrechnungssätze entscheidend. Bei dem Verweis auf eine andere gleichwertige Reparaturmöglichkeit, sind einige Bedingungen zu überprüfen.

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#2
 Von 
Dampflock
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier die fehlende Daten:

Um den Fall weiter beurteilen zu können fehlen
einige Angaben:
Wiederbeschaffungswert: 1.450,-€
darin enthaltene MwSt:??
Restwert: 15,00€
Reparaturkosten brutto: 1487,23€

Hoffe es hilft weiter.
Mfg
Stephan

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#3
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Der Restwert von 15 Euro ist in meinen Augen sehr komisch.
Was hast Du denn vor, Reparatur über die 130 % Regelung (falls möglich) oder fiktiv abrechnen, Auto verkaufen, oder?
Auf jedem Fall sollte die Abrechnung ein guter Anwalt für Verkehrsrecht übernehmen.

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#4
 Von 
Dampflock
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo KSV,
Restwert ist der Wert die ich von eine Autoverwertung wieder bekomme.
Auto werde ich behalten, da der Schaden so auf dem erste Blick nicht groß auffällt.
Es geht mir hier mehr um mein Recht aus geschädigter.
Mfg
Stephan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Wenn Du das Auto hälst ohne zu reparieren, hast Du einen Anspruch auf die Reparaturkosten netto. Die MwSt erhälst Du nur in der Höhe in der sie tatsächlich angefallen ist. Das mußt Du dann durch Rechnungen nachweisen.
Es wird aber wohl nötig sein das ein Rechtsanwalt sich darum kümmert, denn die Versicherung versucht anscheinend schon die Reperaturkosten herunter zu rechnen, dazu hab ich oben schon mehr geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie unverschuldet in einen Unfall (Kraft-Haftpflichtschaden) verwickelt sind, hat die gegnerische Haftpflicht Ihnen gegenüber kein Weisungsrecht.

Nehmen Sie sich unverzüglich einen erfahrenen Anwalt für Kraft-Haftpflicht. Die Kosten muss ebenfalls die gegnerische K-Haftpflicht bezahlen.

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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