Verkehrsunfall

5. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Doppeldaddy
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall

Hallo ich habe da mal eine Frage...
Ein Freund von mir hat einen kleinen Handwerksbetrieb. Es gibt einen Transporter. Sein Mitarbeiter hat mit diesem Auto einen Verkehrsunfall gehabt. Die Schuldfrage ist eindeutig, Mitarbeiter ist schuld. Reparaturkosten 3.000 EUR, es gibt leider keine Kasko mehr.
Das fällt meinem Bekannten schwer zu zahlen. Wie sieht es aus, kann der Mitarbeiter den Schaden den er seinem Chef (schuldhaft) zugefügt hat über seine private Haftpflicht geltend machen?
Hat der Chef einen Anspruch, dass ihm sein Schaden ersetzt wird?
Vielen Dank für Eure Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)

die private haftpflichtversicherung des mitarbeiters greift aus mind. zwei gründen nicht:

1) in einer priavten haftpflichtversicherung sidn nur PRIVATE risiken versichert, keine berufliche tätigkeit.

2) schädne, die im zusammenhang mit dem gebrauch eines kfz stehen, sind i.d.r. vom versicherungschutz ausgeschlossen.

darüberhinaus muß ein arbeitnehmer nicht jeden schaden ersetzen, den er seinem arbeitgeber gegenüber verursacht.
der arbeitnehmer ist für den *chef* tätig, daß dabei auch mein ein fehler und damit schaden passieren kann (wie es dem chef selber ja auch passieren könnte) ist unternehmerisches risiko.
lediglich bei grober fahrlässigkeit oder vorsatz muß der arbeitnehmer voll für einen schaden haften.
das ganze ist adann aber mehr eine frage fürs arbeitsrecht.

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