Verkehrsunfall - Schadensregulierung - Handy-Verbot

28. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Philosoph75
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)
Verkehrsunfall - Schadensregulierung - Handy-Verbot

Guten Tag!

Ein Bekannte von mir hat letzte Woche einen
Verkehrsunfall gehabt.

Sie ist mit Schrittgeschwindigkeit aus Ihrer
Hauseinfahrt gefahren.
Dabei ist Ihr der Unfallgegner (Hauptstraße)
ins Auto gefahren.

Der Unfallgegner hat mit dem Handy telefoniert
(ggf. SMS). Zudem hat er angegeben, dass er
meine Bekannte nicht rechtzeitig gesehen hat.
Über dies hinaus hat er meinen Bekannten einen entsprechende Geldentschädigung gemacht.
Dies hat meiner Bekannte abgelehnt und die Polizei informiert.

Bei der Unfallschilderung hat meine Bekannte kein Schuldanerkenntnis gemacht, der Unfallgegner hat zugegeben, dass er telefoniert
hat und eine entsprechendes Bußgeld bezhalt.

Laut polizeilichen Unfallbericht soll meine Freund voll schuld sein.
Eine Verwarnung bzw. Bußgeld hat sie nicht erhalten.

1. Frage:

Kann man dem Unfallgegner ggf. ein Mitverschulden anlasten (u.a. Handy).

2. Frage:

Sind polizeiliche Berichte bindend.

3. Frage:

Sollte man im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung dagegen vorgehen?
Wo gibt es dazu entsprechendes Informaterial?

Vielen Dank

Gruß

Philosoph75

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Dem Unfallgegner kann man mit großer Sicherheit eine Teilschuld anlasten.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann solltest Du dagegen vorgehen.

Polizeiliche Berichte sind hinsichtlich der Schuldfrage nicht bindend. Sachliche Feststellungen im Bericht wirst du aber kaum widerlegen können.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen