Guten Tag!
Ein Bekannte von mir hat letzte Woche einen
Verkehrsunfall gehabt.
Sie ist mit Schrittgeschwindigkeit aus Ihrer
Hauseinfahrt gefahren.
Dabei ist Ihr der Unfallgegner (Hauptstraße)
ins Auto gefahren.
Der Unfallgegner hat mit dem Handy telefoniert
(ggf. SMS). Zudem hat er angegeben, dass er
meine Bekannte nicht rechtzeitig gesehen hat.
Über dies hinaus hat er meinen Bekannten einen entsprechende Geldentschädigung gemacht.
Dies hat meiner Bekannte abgelehnt und die Polizei informiert.
Bei der Unfallschilderung hat meine Bekannte kein Schuldanerkenntnis gemacht, der Unfallgegner hat zugegeben, dass er telefoniert
hat und eine entsprechendes Bußgeld bezhalt.
Laut polizeilichen Unfallbericht soll meine Freund voll schuld sein.
Eine Verwarnung bzw. Bußgeld hat sie nicht erhalten.
1. Frage:
Kann man dem Unfallgegner ggf. ein Mitverschulden anlasten (u.a. Handy).
2. Frage:
Sind polizeiliche Berichte bindend.
3. Frage:
Sollte man im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung dagegen vorgehen?
Wo gibt es dazu entsprechendes Informaterial?
Vielen Dank
Gruß
Philosoph75
Verkehrsunfall - Schadensregulierung - Handy-Verbot
28. April 2004
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Frage vom 28. April 2004 | 21:50
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 14x hilfreich)
Verkehrsunfall - Schadensregulierung - Handy-Verbot
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#1
Antwort vom 29. April 2004 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
Dem Unfallgegner kann man mit großer Sicherheit eine Teilschuld anlasten.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann solltest Du dagegen vorgehen.
Polizeiliche Berichte sind hinsichtlich der Schuldfrage nicht bindend. Sachliche Feststellungen im Bericht wirst du aber kaum widerlegen können.
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