Unverschuldeter Kfz.-Unfall, Schadenregulierung

14. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
holdi
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)
Unverschuldeter Kfz.-Unfall, Schadenregulierung

Hallo zusammen,

meine Tochter fährt einen Opel Corsa, Bj. 1999, Wert nach DAT ca. 2000 €.

Gestern hatte sie einen unverschuldeten Unfall. (Unfallaufnahme durch die Polizei)

Meine Tochter u. ich hatten bisher noch keinen Kfz.-Unfall u. sind daher unerfahren darin, was nun weiter geschieht.
Wie ist der Ablauf der Schadensregulierung?

Fragen:
1. Benennt die gegnerische Vers. einen Sachverständigen, oder kann meine Tochter eine Opel-Werkstatt aufsuchen u. einen Kostenvoranschlag einholen?
(Falls der Voranschlag kostenpflichtig ist, wer zahlt?)

2. Wenn die Reparaturkosten den Zeit/-Restwert überschreiten, was dann?

3. Was sollte meine Tochter beachten, um nichts falsch zu machen?

Danke für hilfreiche Antworten !

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn der Unfall wirklich 100% Schuld des Anderen ist, würde ich dringend dazu raten, zum Anwalt zu gehen. Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Als Laie ohne Vorkenntnisse bestehen ansonsten zahlreiche Gefahren.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
1. Benennt die gegnerische Vers. einen Sachverständigen, oder kann meine Tochter eine Opel-Werkstatt aufsuchen u. einen Kostenvoranschlag einholen?
(Falls der Voranschlag kostenpflichtig ist, wer zahlt?)


Der Sachverständige kann frei gewählt werden. Es muß sich allerdings auch um einen Sachverständigen handeln (ob das bei der Opel-Werkstatt der Fall ist, weiß ich nicht). Kfz-Sachverständige kann man im Branchenbuch finden.

Bezahlt werden muß da nix, der Sachverständige rechnet i.A. direkt mit der Versicherung ab (vorher evtl nachfragen).

quote:
2. Wenn die Reparaturkosten den Zeit/-Restwert überschreiten, was dann?


Dann wird auch nur der Zeitwert bezahlt. Dem Geschädigten bleibt es überlassen, ob er das Fahrzeug reparieren lässt, oder nicht.

quote:
würde ich dringend dazu raten, zum Anwalt zu gehen.


:???:

Um nen Schaden begutachten zu lassen brauch man doch keinen Anwalt. :crazy:

Die Schuldfrage ist doch hier eindeutig geklärt.....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Um nen Schaden begutachten zu lassen brauch man doch keinen Anwalt.
>>>Die Schuldfrage ist doch hier eindeutig geklärt.....

Eben darum doch ;)

Kein Geschädigter weiß genau, was ihm zusteht und die Versicherer sind auch sehr Einfallsreich was Kürzungen angeht, da wird auch schon mal BGH Rechtsprechung vergessen.

Gerade eine Totalschadenabrechnung sollte immer über einen RA laufen

0x Hilfreiche Antwort

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