Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

6. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Hallo,habe Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ich besitze eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr und habe diese im vergangenen Jahr gekündigt.
Die Versicherung schrieb mir aber das die Kündigung nicht anerkannt wird da ohne Unterschrift(per Fax).
Jetzt hab ich die Fehlende unterschrift nochmal gesendet mit der Kündigung.
Jetzt verweigert die Versicherung die Kündigung da die 3-monatige Frist zum 01.05.2006 nicht eingehalten wurde. Der nächste Kündigungstermin wäre damit erst in über einem Jahr wieder.
Ich habe schonmal so ne ähnliche Versicherung gekündigt, hatte da keine Schwierigkeiten, ich hatte ja mit der ersten Kündigung die Frist zum o.a. Termin zum 01.05.2006 ja eingehalten, die Unterschrift hatte ich damals auch nachgereicht.
Wie ist die Rechtslage?

Probleme mit der Versicherung?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Zu spät ist zu spät... leider.

Wie lange läuft die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr?

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

die kündigung muss frist und formgerecht beim versicherer eingehen, 3 monate vor ablauf bzw. fälligkeit.

die tatsache, dass du vorher schonmal eine nicht formgerechte kündigung geschickt hast hemmt die frist nicht.

die einzige frage wäre noch: wie lange hat es gedauert bis man dir geantwortet hat, bzw. wann hast du denn die erste kündigung geschickt und dann die zweite? nach herrschender rechtsprechung muss eine kündigungsabweisung unverzüglich erfolgen. sollte sich der VR also unnötig zeit gelassen haben könnte man dort ansetzen.

gruß mFriese

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#3
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)

Wie ist das mit der Kündigungsfrist. Es gibt Versicherungspolicen die man monatlich kündigen kann aufgrund monatlicher Zahlungen, davon hab ich auch eine.
Gibt es neue Urteile zur Kündigungsfristen von Versicherungen?

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)

Die Versicherung läuft bis 2025. Ist schon utopisch,was?
Wenn man bedenkt das der Versicherungsnehmer bereits 68 Jahre alt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>Gibt es neue Urteile zur Kündigungsfristen von Versicherungen?

nein und auch keine neuen gesetze.

bei lebensversicherungen ist das in der tat so, die können zur nächsten zahlung gekündigt werden.

die UPR ist aber eine sachversicherung und da ist das nicht so.

keine ahnung was du für einen vertrag hast oder was du meinst. es ist natürlich durchaus möglich, dass ein VR die kündigungsfrist oder möglichkeit zugunsten des versicherungsnehmers ändert. das wär in dieser sparte aber eine ausnahme.

gruß mFriese

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#6
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Lassen Sie mich raten:

Allianz?

Die verkaufen ständig sowas! Typisch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

@ HiMan1000
Gibt es denn überhaupt andere Gesellschaften, die UPR verkaufen?

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#8
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

aber sicher...
auf den schlag kann ich ohne weiteres nachblättern noch die ruv und die provinzial nennen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)

Allianz, wer denn sonst.
Naja die Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung muss ich halt dann zum nächsten fristgerechten Termin kündigen. Geht halt nich anders.
Aber was MFriese gesagt hat , interessiert mich. Ist das bei allen so.
In den Bedingungen der Sparkassen Sachsen Lebensversicherung steht zum Ende einer Versicherungsperiode.
Versicherungsbeginn war Juli 2005. Kann ich jetzt , da ich monatlich zahle, zum Ende eines jeden Monats kündigen oder nur jährlich, so richtig komme ich da nich mit.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

yep,

betrifft aber nur kapital-lv's.

http://www.faq-versicherungen.de/html/faq/lebensversicherung-faq18.html

grundsätzlich gilt zwar das ende der versicherungsperiode wie im schein angegeben, da aber beiträge für kapital-lv's nicht eingeklagt werden ist das fast banane.

wenn ich jetzt aufhör zu zahlen wird ja auch beitragsfrei gestellt deshalb erkennen die VR auch die kündigung zum ende der zahlungperiode an.

warum das so ist, recht, rechtsprechung oder freiwillig kann ich im moment nichtmal sagen, ist halt so ;)

gruß mFriese

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Hat mir geholfen.

Gruss Frosch

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)

sonne *******everträge macht ein typischer versicherer das sind *******everträge. finger weg davon... das ist nichts halbes und nichts ganzes.

0x Hilfreiche Antwort

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