Unfallversicherung für Kinder

3. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
13092112
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallversicherung für Kinder

Wir haben 2002 eine Unfallversicherung für unsere Tochter abgeschloßen. Die Versicherungsvertreterin hat uns damals erzählt, wir könnten uns bei Bedarf nach 6 oder nach 12 Jahren den angesparten Betrag auszahlen lassen oder verlängern, doch jetzt heißt es, das stünde nicht in den Unterlagen und gäbe es auch nicht. ???.
Eine arglistige Täuschung ist wohl kaum zu beweisen, weiß irgendwer einen Rat?
Haben wir bei einer Kündigung alles verloren ?










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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

quote:
... doch jetzt heißt es, das stünde nicht in den Unterlagen und gäbe es auch nicht???


Was steht denn in den Unterlagen? In den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen werden Sie wohl die Antwort auf Ihre Fragen finden...

quote:
Eine arglistige Täuschung ist wohl kaum zu beweisen, weiß irgendwer einen Rat?


Wenn die Aussagen der Vermittlerin im Beratungsprotokoll festgehalten wurden, dann haben Sie gute Chancen... die arglistige Täuschung sollten Sie hier nicht unterstellen.

quote:
Haben wir bei einer Kündigung alles verloren?


Nein, Sie erhalten bei Kündigung voraussichtlich einen Rückkaufswert. Viele Informationen kann ich Ihren Schilderungen nicht entnehmen. Ich nehme an es handelt sich um eine Risiko-Unfallversicherung mit hinterlegtem Sparvertrag (die sogenannte Prämien- oder Beitragsrückgewähr). Der Beitrag besteht aus einem Risiko- und einem Sparanteil, die Unfallabsicherung erlischt nach 6 Jahren, das angesparte Kapital wird nach 12 Jahren mit steuerlichem Vorteil ausbezahlt.


Grüße

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