Unfallschuld

10. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
tinita75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallschuld

Hallo an alle!
WIr hattene Ende Dezember einen Unfall, an dem wir unserer Meinung nach nicht SChuld sind. WIr fuhren eine EInbahnstrasse entlang, an der sich auf der rechten Seite ein Parkstreifen befindet. ALs wir schon fast vorbei waren, fuhr plötzlich eine Dame von rechts in die linke,hintere Seite unseres Wagens. Am Unfallort war sie noch sehr einsichtig und wir dachten, es würde bei der Schadensregulierung keine Probleme geben. Jetzt hat uns die Versicherung mitgeteilt, die Dame hätte behauptet unser Auto sei gestanden, und wir wären am Unfall Schuld. Es muss doch wohl festzustellen sein, dass die Dame am Unfall SChuld hat und ihre Versicherung den SChaden bezahlen muss, oder was meint ihr/meinen Sie?
Vielen Dank
Tinita

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn Ihr Auto angeblich (laut der Dame) gestanden hat, warum sollen SIE dann ausgerechnet Schuld am Unfall tragen? Derjenige, der steht, kann ja wohl kaum schuldig sein. Die Argumentation verstehe ich nicht.

Ansonsten ist wohl anzuraten, einen Anwalt einzuschalten.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

die Unfallkonstellation > links - rechts - hinten - Seitenstreifen ist nicht nachvollziehbar und in sich nicht stimmig.

Wer sich aus dem so genannten *ruhenden* Verkehr in den bevorrechtigten fließenden Verkehr einfädeln möchte, hat eine besondere Sorgfaltspflicht.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#3
 Von 
tinita75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, natürlich in die rechte, hintere Seite des Wagens
tinita

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

aus meiner Sicht kann der Unfallgegner hier behaupten, was er will. Anhand des Schadenbildes sollte ein SV unzweideutig herausarbeiten können, wer sich in Bewegung befand und wer nicht.

Das ist in aller Regel kein besonders großer Aufwand.

Ausfahren aus dem *ruhenden Verkehr* und einfädeln in den fließenden bevorrechtigen Straßenverkehr ist immer mit großer Aufmerksamkeit bzw. Risiko verbunden.

Lassen Sie sich nicht irgend etwas einreden und schon gar nicht unberechtigt bzw. nachträglich.

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#5
 Von 
tinita75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Hilfe. Leider sieht es jetzt so aus, dass diese Dame einen angeblich "unabhängigen" Zeugen hat (von dem wir nicht wissen, wo sie den her hat). Der Zeuge und sie behaupten, dass wir auf einer VOrfahrtsstrasse gestanden wären. Als sie dann losfuhr, wären wir auch losgefahren. Die Versicherung behauptet, sie könne sich beide Versionen vorstellen. Na super! Habe ihr eine Ahnung, was man jetzt machen kann/sollte? Gruß tinita

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#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

lesen Sie die Beiträge eigentlich aufmerksam oder zählen Sie nur die Anzahl?

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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