Unfallschaden: Wiederbeschaffungswert brutto oder netto bei Neubeschaffung

21. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
figurehead_1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 22x hilfreich)
Unfallschaden: Wiederbeschaffungswert brutto oder netto bei Neubeschaffung

Hallo,

Nach einem unverschuldeten Unfallschaden wird ein Fahrzeug im Gutachten mit 14500€ brutto Wiederbeschaffungswert angegeben. Restwert beträgt 6000€ brutto und Reparaturkosten 12500€ brutto.

Hier stellt sich schon die erste Frage: Ist dies ein wirtschaftlicher Totalschaden oder nicht? Einige Quellen sagen, dass erst bei Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert ein Totalschaden vorliegt; Die meisten Quellen sagen jedoch, dass bei Reparaturkosten höher als Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert schon ein Totalschaden vorliegt ...

Wenn man nun, obwohl lt. Gutachten KEIN Totalschaden vorliegt (reparaturwürdig: ja), den beschädigten Wagen zum Restwert verkauft und einen neuen Wagen (gleiches Modell, ähnliche Ausstattung) für 14500€ kauft (von privat, keine MwSt. ausweisbar), gilt das dann als konkrete Schadensabwicklung (Wiederbeschaffungswert brutto abzgl. Restwert brutto wird erstattet) oder fiktive Schadensabwicklung (Wiederbeschaffungswert netto abzgl. Restwert brutto wird erstattet)?

Gruß

-- Editier von figurehead_1 am 22.02.2016 17:08

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