Hallo,
ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die Schadensersatzansprüche im beruflichen Bereich als Selbständiger abdeckt nach Nr. 2a ARB. Als ich neulich Büromaterial für meine selbständige Tätigkeit einkaufen fahren wollte, bin ich in einem Parkhaus bei Glatteis ausgerutscht und habe mir das Bein gebrochen. Jetzt schreibt die Versicherung, Verkehrsunfälle seien nicht von meiner Police abgeschlossen. Ist das richtig? Ich war doch dabei, Büromaterial einzukaufen?
Gruß
Jörg
Unfall kein Beruflicher Unfall?
8. März 2005
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Frage vom 8. März 2005 | 12:24
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 5x hilfreich)
Unfall kein Beruflicher Unfall?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 8. März 2005 | 13:17
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
was hat denn eine RECHTSCHUTZversicherung mit einer privaten bzw. gesetzlichen Unfallversicherung zu tun?
#2
Antwort vom 9. März 2005 | 11:16
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 11x hilfreich)
Es kommt darauf an, was Sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung wollen. Wenn sie gegen den Parkhausbetreiber wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgehen wollen, müsste dies gedeckt sein. Dann sollte es der Rechtsschutzversicherung aber auch so geschildert werden!
Mit freundlichen Grüßen
RA Axel Pabst
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