Unfall - kann der Fahrradfahrer mit in die Pflicht genommen werden?

11. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
P_Paul
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 16x hilfreich)
Unfall - kann der Fahrradfahrer mit in die Pflicht genommen werden?

Hallo,

ein Autounfall: jemand fährt bei spiegelglatter Fahrbahn in ein stehendes Auto. Er musste bremsen, weil ihm ein Fahrradfahrer mjitten auf der strasse entgegenkommt. Muss der Schaden von der Versicherung des autofahrers übernommen werden oder kann da auch der Fahrradfaghrer mit in die Pflicht genommen werden?

MfG,

PP

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Aus StVO § 3 :

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann. ;)

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