Unfall-Versicherung

13. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
vicctors
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall-Versicherung

Hallo!
Ich habe bei der Allianz eine Unfall-Versicherung, in der auch meine Tochter versichert ist. Meine Tochter ist im August volljährig geworden. Da ich einmal gehört habe man müsste das seiner Versicherung mitteilen, habe ich dort angerufen. Man teilte mir mit, dass man dies zur Kenntnis nehmen würde, eine Änderung der Versicherung aber erst im Dezember erfolgen müsste, man würde mich dann in Kürze auch diesbezüglich anschreiben. Ist das so richtig?

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
adhocultra
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Vicctors!

Die Umstellung auf den gültigen Erwachsenentarif erfolgt zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem Ihre Tochter das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ich gehe davon aus, dass das neue Versicherungsjahr zum 01.12.04 beginnt und zu diesem Termin die Umstellung erfolgt. Bei der Umstellung haben Sie die Möglichkeit der Beitrags- oder Leistungskonstanz, d.h. Sie können den Beitrag für die Versicherung konstant beibehalten und die Leistungen entsprechend reduzieren oder aber die Leistungen konstant halten und den entsprechend höheren Beitrag zahlen. Die Allianz wird Sie darüber noch einmal schriftlich informieren.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wobei ich bei dieser Gelegenheit empfehle, eine wesentlich preiswertere Versicherung als die ALLIANZ zu nehmen, und dafür evtl. die Versicherungssumme zu erhöhen.
Im Internet gibt es hunderte Angebote.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 13.09.2004 16:24:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wobei ich noch weiter gehe und eine Unfallversicherung kündigen und eine Berufunfähigkeitsversicherung abschließen würde, da nur je nach Statistik ca 10 bis 20 % der berufsunfähigen Arbeitnehmer durch Unfall nicht mehr arbeiten können.
Deshalb tun sich Versicherer auch so leicht, Unfallversicherungen zu verkaufen, weil sie selten zahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ hamburgerin01

das ist eine gewagte Behauptung, die Sie da aufstellen.
Eine Unfallversicherung ist NICHT dazu da, die Folgen einer durch Unfall bedingten Berufsunfähigkeit aufzufangen.

Dazu gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei unfall- ODER krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit einspringt.

Die Unfallversicherung soll primär dafür da sein, dass nach einem Unfall durch eine bestimmte, vorher festgelegte Geldsumme Härten im Leben des Geschädigten vermieden werden können.

Beispiel: Durch Unfall wird jemand zum Rollstuhlfahrer, und muss sein Haus entsprechend umbauen.
Wohl dem, der dafür Geld aus einer Unfallversicherung bekommt.

Mit der BUZ alleine hätte der Geschädigte nur eine monatlich fällige Summe zur Verfügung, die seinen Verdienstausfall deckt.
Beste Lösung ist, beides zu haben!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

ich denke man kann sich darauf einigen eine kombination zu wählen, die einmalleistung bei erwerbsunfähigkeit aus der unfallversicherung und die rente aus der bu.
gruss
miniway

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.091 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen