Unfall- Gutachter der gegnerischen Versicherung abbestellen?

15. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
alfoncino
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall- Gutachter der gegnerischen Versicherung abbestellen?

Hallo,

ich hatte heute einen kleinen unverschuldeten Crash. Die rechte Seite meines PKW wurde beschädigt. Nach einer groben Schätzung des Werkstattmeisters beläuft sich der Schaden auf ca. 5000 EUR. Nun habe ich mich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und den Schaden angegeben. Nun ist es so das die Ihren eigenen Gutachter zum Autohaus schicken. Nun ist mir doch etwas Unwohl bei dem Gedanken das der bei der gegnerischen Versicherung auf der Gehaltsliste steht.Kann ich den Gutachter noch stornieren, wenn der Auftrag an Ihn schon ausgelöst wurde? Können mir Kosten entstehen?

Danke im vorraus für die Hilfe!

Mfg alfoncino

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rosali
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

lese ich das richtig, dass Du den Gutachter der gegnerischen Versicherung "abbestellen" möchtest?

Lieben Gruß Rosali

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scox1981
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

du musst einem versicherer immer die möglichkeit geben, den schaden besichtigen zu lassen.
dabei spielt es keine rolle, ob es ein hauseigener oder ein freier gutachter ist. in der regel werden gutachter ab einer schadenhöhe von 1500 euro beauftragt.

nachdem das gutachten erstellt worden ist, muss die zuständige werkstatt genau nachdem gutachten reparieren. sollte die werkstatt vom gutachten abweichen, muss dies mit dem gutachter geklärt und die freigabe hierfür eingeholt werden.

natürlich muss auch darauf geachtet werden, ob hier womöglich ein wirtschaftlicher totalschaden gegeben ist. ist dies der fall, bekommst du den restwert des autos ausbezahlt. abzüglich evtl. vorschäden die noch nicht repariert sind.

selbstverständlich hast du auch die möglichkeit, einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen(ich empfehle dir hier die DEKRA!!!) ich bin mir nur nicht sicher, ob die kosten hierfür getragen werden. da solltest du dich vllt. mal bei deiner versicherung erkundigen. die können dir da sofort helfen.

gruss

-- Editiert von Scox1981 am 16.01.2007 00:15:39

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

wenn dann solltest du das schnell machen. Wenn der gegnerische SV erstmal dein ok hat müsstest du für einen zweiten SV auch die kosten tragen.

es ist eine neue masche der VU. nach einem unfallschaden schnell den eigenen SV zum geschädigten, das schafft spielraum ;)

mein Tip, wenn du repariest wird es kaum abrechnungsprobleme geben. wenn du aber fiktiv nach gutachten abrechnen willst solltest du die abrechnung durch einen RA prüfen lassen, die kosten dafür muss das gegnerische VU übernehmen.

viel erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat: "du musst einem versicherer immer die möglichkeit geben, den schaden besichtigen zu lassen."

Es gibt einige Gerichtsurteile, bei denen der Versicherer kein Besichtigungsrecht erhalten hat.


Zitat: "eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen(ich empfehle dir hier die DEKRA!!!) "

Der Geschädigte wollte gerne einen Sachverständigen beauftragen, der nicht auf der Gehaltsliste der Versicherung steht. Ob da die DEKRA richtig ist?????

Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht (außer Bagatellschaden) einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Die Kosten sind durch den Verursacher zu erstatten.
Inwieweit in diesem speziellen Fall bereits ein Auftrag des Geschädigten an den Sachverständigen der eintrittspflichtigen Versicherung erteilt wurde, wäre von einem Rechtsanwalt zu überprüfen. Den Anwalt muß auch der Verursacher (desen Versicherung) zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alfoncino
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!

Werde mir nun das Gutachten ersteinmal anschauen und dann ggf. von einem Anwalt prüfen lassen.

Mfg
alfoncino

-- Editiert von alfoncino am 16.01.2007 12:21:34

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich weise daraufhin, dass der Anwalt in er Regel nicht die Schadenshöhe die das Gutachten festlegt überprüfen kann. Dann wäre er ja auch Sachverständiger.

Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen, da dieser komplett vom Gegner bezahlt wird.

Und dies sollte auch vor einer Zahlung durch den Versicherer erfolgen, damit sich der Streitwert für den Anwalt auch lohnt.

1x Hilfreiche Antwort

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