fiktiver Tatbestand:
Verdächtigter fährt KFZ1
und verursacht hohen Sachschaden.
Geparkte KFZ2, KFZ3
usw. stark beschädigt. Stehen alle in einer Reihe.
Verdächtigter flüchtet und wird kurze Zeit später von der Polizei aufgegriffen. Der Verdacht, dass der Vedächtigte gefahren ist liegt nahe, da er Fahrzeughalter ist und in der Nähe aufgegriffen wird.
Nach dem Verfahren wird der Verdächtigte aufgrund von Beweismangel frei gesprochen.
Versicherungsnehmer
ist ein Familienangehöriger, der kurze Zeit nach dem Unfall der Versicherung angab: der Fahrer sei ihm unbekannt.
Unterm Strich:
Verdächtigter Fahrer frei gesprochen
.
Fahrer unbekannt.
HaftpflichtVersicherung hat bisher den Schaden reguliert.
große Frage:
Verlangt der Versicherer vom VN (Versicherungsnehmer) nun Regress oder die ganze Schadensregulierung wieder?
Schließlich konnte er nicht sagen wer gefahren ist. Ist das eine Verletzung der Vorsichtspflicht oder Ähnlichem.
Zusatzinfo:
Eine Teilkaskoversichung für das KFZ1 besteht. Es wurde aber kein Teilkaskoschaden gemeldet.
Unfall -Fahrer unbekannt -KFZ bekannt- wer haftet?
18. November 2011
Thema abonnieren
Frage vom 18. November 2011 | 22:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall -Fahrer unbekannt -KFZ bekannt- wer haftet?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. November 2011 | 00:08
Von
Status: Schüler (379 Beiträge, 168x hilfreich)
die mir vorliegenden, aktuellen Versicherungsbedingungen des GDV e.V. (AKB 2008) sagen hierzu folgendes aus:
(vgl. Abschn. D.1 Abs. 2) .
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Die Konsequenzen eines etwaigen Pflichtverstoßes sind des Weiteren wie folgt geregelt:
(vgl. Abschn. D.3 Abs. 1)
Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Der Regress in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist (bis auf Ausnahmefälle wie z.B. arglistige Täuschung) auf 5.000,- EUR begrenzt.
-----------------------
Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]
[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]
Und jetzt?
Schon
266.721
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten