Übernahme einer Direktversicherung

20. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ralph2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Übernahme einer Direktversicherung

Bei meinem letzten Arbeitgeber hatte ich eine Direktversicherung (Kapitalversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung;
Laufzeit bis dahin 9 Jahre).
Nach meinem Ausscheiden aus der Firma wurde mir diese übertragen.
Ich ging davon aus diese mit unveränderten Konditionen fortführen zu können.
Allerdings hat mir die Versicherung jetzt eine Fortführung angeboten mit Konditionen, die ca 15 Prozent schlechter sind.
Ist dies zulässig bzw. habe ich einen Anspruch darauf diese mit den unveränderten Konditionen fortzuführen?

Probleme mit der Versicherung?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wie setzen sich diese 15% zusammen? Höhere Beiträge oder schlechtere Ablaufleistung?
Grundsätzlich dürfen die Konditionen nicht geändert werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Ralph2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Für die Berufsunfähigkeit wird der Beitrag erhöht, "dafür" die Leistung im Schadensfall die Leistung vermindert;
Bei der Kapitallebensversicherung wird der Beitrag gemindert, die Ablaufleistung wird jedoch weit überproportional gemindert.

Ikaraus: woher weisst Du, dass die Konditionen nicht geändert werden dürfen? wenn dem so wäre, dann wäre das von der Versicherung ja extrem dreist.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Konditionen dürfen nicht einseitig verändert werden, da Du als Vertragspartner den Versicherungsvertrag unterschrieben hast. Zusätzlich hat der Arbeitgeber unterschrieben, daß er während der Beschäftigungsdauer die Beiträge überweisen wird.
Du bist also Vertragspartner und mußt einer Vertragsänderung zustimmen.
Also handelt die Versicherungsgesellschaft nach meiner Meinung vertragswidrig.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Hab konkret keine Ahnung.

Aber mal ne (blöde?) Frage:

Kann es sein, daß es sich bei der "Direkt"-Versicherung um eine zwischen Arbeitgeber und Versicherer abgeschlossene Versicherung handelt, die Sie - als Verbraucher - dann übernommen haben?

Sind die "ca. 15 Prozent" annähernd 16 Prozent, was der Versicherungssteuer entspricht?


Gruß
Harry!

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#5
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

sorry, aber vertragspartner ist in diesem fall der arbeitgeber und die versicherung.
für diesen fall dürfte ein rahmenvertrag gegolten haben, der imho bei der fortführungsversicherung in einen einzelvertrag umgewandelt wurde, da ralph2000 sicherlich nicht die voraussetzungen erfüllt, in einen rahmenvertrag zu rutschen...

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#6
 Von 
Ralph2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank!

toedti2000,
Du dürftest richtig liegen. Zumindest hat der Versicherungsangestellte ebenso argumentiert.
(Jetzt bin ich "nur" noch am Durchforsten des Vertragswerkes, um die entsprechende Passage zu finden.)

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#7
 Von 
Thomas21
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Bei einem Sammelvertrag gelten besondere Konditionen, da der Verwaltungsaufwand minimiert ist, und eine höhere Gesamtprämie erreicht wird
Ebenso gib es andere Berufsgruppen, die für die Berufsunfähigkeitsversicherung relevant sind.
Wenn der AN nun ausscheidet, und die Versicherung fortführen möchte, fallen diese Sonderkonditionen natürlich weg. Außerdem folgt die Eintarifierung bei der BU-Versicherung nun nicht mehr nach einer einheitlichen Gruppe, wie im Sammelvertrag, sondern nach einer individuellen Gruppe, die in deinem Fall wohl etwas schlechter ist, was die höhere Prämie und die geringeren Leistungen erklärt.

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#8
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Zu den letzten Beiträgen:
Es ist gut möglich, daß hier ein begünstigter Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Trotzdem würde ich einer Änderung der Konditionen widersprechen, da es ein bestehender Vertrag ist und der Verwaltungsaufwand (Abschlußkosten, Ausfertigungskosten, Provisionen usw.) bereits in der Vergangenheit liegt und bei Fortführen dieses Vertrages kein erneuter Verwaltungsaufwand eintreten dürfte.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#9
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

es hat hier auch sicher imho nix mit verwaltungskosten zu tun sondern einfach um den wegfall der bedingungen für die fortführung als rahmenvereinbarung...

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#10
 Von 
Peter Meier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich soll nach dem Aussscheiden aus meiner Firma nun statt jährlich 1.750 Euro 2.460 (!!!) Euro für die gleiche Ablaufleistung bezahlen, wenn ich meine ehemals als Kollektiv-Vertrag geführte Direktversicherung einzelvertraglich weiterführen möchte (was mir laut Vertrag zusteht). Angeblich liegt dies daran dass zwischenzeitlich der Garantiezins von 4,0% auf 2,25% gesunken sowie die Sterbetafeln sich verschlechtert hätten. Kann das sein?!

Es wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte! Vielen Dank!!!

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#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Kann das sein?!

lag der vertrag länger still?

gruß

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#12
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

... und warum wird wieder einmal ein alter Beitrag aus 2004 dazu ausgebuddelt?
:bang:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#13
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

der fall ist gleich gelagert und das ursprungsposting wurde nie erschöpfend geklärt, wo ist das problem?

gruß

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