Teilkasko lässt bei Diebstahl warten...

16. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Johndale
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Teilkasko lässt bei Diebstahl warten...

Hallo

mir wurde bei einem Einbruch in meinem Mercedes vor 6 Wochen ein Schaden in höhe von etwa 10.000€ gemacht.
Die Polizei hat direkt auf dem Parkplatz den Diebstahl aufgenommen, am Tag darauf hatte ich dies meiner KFZ-Versicherung mitgeteilt (Wagen ist Teilkasko Versichert) und drei Tage später hat die Versicherung einen Gutachter geschickt der den Wagen gleichzeitig auch für nicht Fahrtauglich erklärt hat, dadurch das eben auch Airbags gestohlen wurden. Nach nun 6 Wochen (vorher kam schon Post wo die ein Bild haben wollten wo der Wagen zum Zeitpunkt des Diebstahls stand und ob die Kinotickets noch vorhanden seien. Hatte denen alles sofort zugeschickt) und zahlreichen misslungenen versuchen den Sachbearbeiter bei der Versicherung Telefonisch zu erreichen hab ich Post bekommen wo drine steht das die abwarten möchten ob die Polizei noch etwas finden tut oder nicht und erst nachdem die Stadtsanwaltschaft die sache einstellt mir eine Antwort geben können ob der Schaden bezahlt wird!

Im Internet wirbt die Versicherung mit 10 guten Gründen um zu denen zu kommen! (Grund 10= Schnelle Schadenzahlung
Ihren regulierungsfähigen Schaden zahlen wir spätestens nach 5 Tagen)

Schön wärs warte nun 6 Wochen, der Wagen kann nicht benutzt werden und steht in der Garage, die Beiträge der Versicherung werden weiterhin gezahlt und ich kann nichts machen oder hat vielleicht jemand von euch eine Idee was man da machen könnte? Habe derzeit 5 Versicherungen bei der Continentalen davon 2 für meine Firma anfang des Jahres würden noch 2 weitere Autos zu denen kommen, aber derzeit zweifel ich daran das dies die richtige Versicherung ist...

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

LG





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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

quote:
Habe derzeit 5 Versicherungen bei der Continentalen davon 2 für meine Firma anfang des Jahres würden noch 2 weitere Autos zu denen kommen, aber derzeit zweifel ich daran das dies die richtige Versicherung ist...


Genau diese Bedenken solltest du mal dem für dich zuständigen Vertreter mitteilen - bei mir hat schon mal alleine der Hinweis auf die bestehenden weiteren Versicherungen geholfen...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Grund 10= Schnelle Schadenzahlung Ihren regulierungsfähigen Schaden zahlen wir spätestens nach 5 Tagen)
Das Problem ist, das dein Schaden schlicht noch nicht regulierungsfähig ist, da die Ermittlungen noch andauern.

Sie haben dir nicht zugesichert den Schadne bereits nach 5 Tagen zu zahlen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Johndale
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Das heißt also so lange die Polizei die suche nicht einstellt, sollte es auch ein Jahr lang dauern wird die Versicherung nichts tun?!

*******erei sowas... die wollen immer sofort die Beiträge haben und wenn mal nach Jahren ein Schaden entsteht muss man warten und bleibt selbst auf Kosten sitzen und kann den Wagen nicht nutzen -.-

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Die Werbung der Versicherung wird von den Marketingleuten UND den Anwälten der Versicherung formuliert ... ;)



Aber es wird auch hier eine Grenze der Zumutbarkeit geben (diese ist mir jedoch nicht bekannt), notfalls muss man diese einklagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Johndale
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Hab schon überlegt ob ich an den Vorstand einen Brief schreibe und mich über den Sachbearbeiter beschwere und drohe alle Versicherungen bei denen zu Kündigen.

Würde dies Thema zum Verkehrsrechtschutz gehören oder zu einem anderem und würde es Sinn machen damit zum Anwalt zu gehen?!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Johndale,

schreib an die Abt. "Qualitätsmanagement" Faxdurchwahl "2635" und Dein Vorgang wird umgehend aufgegriffen.

Ich denke allerdings auch, dass der Schaden noch nicht regulierungsreif ist.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Johndale
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Habe am Samstag nun endlich den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft bekommen diesen gestern noch an meinen Vetreter per Mail gesendet, dieser hatte das direkt heute an den Sachbearbeiter geschickt und folgende Antwort kam 10 Minuten später von ihm: "wir haben die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft angefordert. Nach Erhalt werden wir die Sache kurzfristig und bevorzugt entscheiden. Bis dahin muß sich der VN leider noch gedulden, eine Vorschußzahlung kann nicht erfolgen."

Was soll man davon halten? Auto ist inzwischen abgemeldet, die Polizei konnte nichts finden, ein Beschwerdeschreiben ging auch schon an die Versicherung und nun steh ich nach 9 Wochen immer noch vor nichts, ausser Kosten und einem langem hinterherlaufe. Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen und würd da eine Rechtsschutz für mich einspringen bzw. welche wäre es in dem Fall, Verkehrsrechtschutz?

Vielen Dank für die Antworten.

LG Johndale

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