Teilkasko, bekomme ich Betrag rückerstattet?

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lissbeth
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Teilkasko, bekomme ich Betrag rückerstattet?

Und wieder habe ich eine Frage an die Experten...

Bisher hatte ich immer eine Vollkasko (Auf Drängen meines Vaters. Er bezahlte die Differenz zw Teil- und Vollkasko). An Weihnachten eröffnete er mir, dass er diese Differenz nicht mehr bezahlen möchte.
Ich habe von einem Kollegen gesagt bekommen, dass es kein Problem wäre jederzeit von Voll- auf Teilkasko zu wechseln.
Nun wurde mir am 2.1. der Betrag für die Vollkasko abgebucht.
Habe ich immer noch die Möglichkeit auf Teilkasko zu wechseln und wird mir das zu viel bezahlte dann gut geschrieben?

Mein Versicherungsmensch befindet sich bis zum 7.1. im Urlaub. Von daher hatte ich nicht die Möglichkeit ihn zwischen den Jahren zu kontaktieren.

-----------------
""

-- Editiert Lissbeth am 03.01.2013 19:50

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Der Wechsel von VK auf TK ist in der Regel nur bis zum 30.11.X für das Jahr X+1 möglich. Das heißt, damit du jetzt (3.1.) TK bist hättest du deinen Versicherungstarif zum 30.11.12 hin wechseln müssen. Der nächste Wechseltermin wäre also der 30.11.13 für das Jahr 2014.
Jetzt kannst du in der Regel nichts mehr tun, egal ob dein Versicherungsfuzzie auf Honolulu, Perl City oder Hawaii ist (geog. Scherzantwort)

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 03.01.2013 20:40

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lissbeth
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke füre eure Antworten!
Thema hat sich leider erledigt.
Heute wurde mir mitgeteilt, dass ich nen Totalschaden hab:(

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Lissbeth am 04.01.2013 19:49

Heute wurde mir mitgeteilt, dass ich nen Totalschaden hab

Ist ärgerlich, aber hier kann eine VK vorteilhaft sein.

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen