Sturmschaden am Auto (Teilkasko) Gutachter?

13. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ich_bin_unschuldig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sturmschaden am Auto (Teilkasko) Gutachter?

Hallo,
bei einem Sturm wurde das Auto beschädigt.
Schaden wurde der Vers. gemeldet.
Eigentlich wollte ich einen Gutachter holen, diesen will die Versicherung aber nicht bezahlen.
Ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt soll vorgelegt werden.
Die Werkstatt will aber sicher auch Geld für den KV haben...
Ich schätze den Schaden auf ca. 300-600 Euro.
Da das Auto schon älter ist und bald ein neuer her soll, wäre mir eine fiktive Abrechnung lieber ;-)

Kann die Vers. Gutachterkosten ablehnen, bzw. muß die Vers. die Kosten für einen KV übernehmen?

Danke


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

quote:
Kann die Vers. Gutachterkosten ablehnen, bzw. muß die Vers. die Kosten für einen KV übernehmen?


Generell gilt: wer beauftragt, der zahlt. Lassen Sie also den Versicherer einen unabhängigen Gutachter oder einen Kostenvoranschlag beauftragen.

quote:
Da das Auto schon älter ist und bald ein neuer her soll, wäre mir eine fiktive Abrechnung lieber ;-)


Abrechnung über Kostenvoranschlag führt zum Abzug der Mehrwertsteuer. Abrechnung über Rechnung führt zur vollen Erstattung gem. Kostenvoranschlag.

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Wenn die Versicherung nur einen Kostenvoranschlag haben will, dann besorgen Sie doch diesen. Wenn hier dann eine geringe Gebühr (schätzungsweise 20 bis 50 Euro) anfällt, dann hat die Versicherung diese Kosten auch zu tragen.
Abrechnen können Sie dann nach diesem KV, allerdings ohne Erstattung der Mehrwertsteuer.

Sepp aus Oberbayern

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"Sepp"

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