Sozialversicherung abgabepflichtig?

1. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sheroxin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialversicherung abgabepflichtig?

Hallo zusammen,
ich bin seit dem 03.07.2015 mit dem Abitur fertig, habe im laufenden Jahr bis dahin noch nicht gearbeitet.
Nun habe ich vor im November nach Neuseeland zu gehen um dort Work & Travel zu machen.

Um meine Reisekassse etwas aufzubessern habe ich nun zwei kurfristige Jobs angenommen. Der erste vom 06.07.2015 bis zum 28.08.2015 also 40 Arbeitstage. Und der zweite vom 14.09.2015 bis zum 02.10.2015 mit 15 Arbeitstagen, zusammen also 55 Arbeitstage mit einem Bruttoeinkommen von insgesamt etwa 6000€.

Nun meine Frage: Sind diese Beschäftigungen Sozialversicherungspflichtig? Ich habe gelesen, dass man bei Beschäftigungen bis zu 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr keine Sozialabgaben zu leisten hat und ein Kumpel meinte auch, dass es möglich ist die schon gezahlten Sozialversicherungsbeiträge in diesem Fall wieder zu bekommen. Im Internet habe ich nichts konrete bzw. nur widersprüchliches gefunden.

Vielen Dank im vorraus für die Hilfe.

MfG
Sheroxin

-- Editiert von Moderator am 01.09.2015 17:05

-- Thema wurde verschoben am 01.09.2015 17:05

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Nein, kurzfristige Beschäftigungen sind nicht SV-pflichtig. Allerdings sind sie steuerpflichtig. Und da wird hübsch was abgezogen. Allein im August dürften ca. 260 Euro Lohnsteuer und Soli abgehen, zuzüglich ca. 20 Euro Kirchensteuer, falls Sie einer entsprechenden Kirche angehören.
dass es möglich ist die schon gezahlten Sozialversicherungsbeiträge in diesem Fall wieder zu bekommen. Damit meint er vermutlich, daß Sie die Steuern wiederbekommen. Da hat er ganz recht - nur dürfte das von Neuseeland aus schwierig werden. Insofern reichen Sie halt nach Ihrer Rückkehr eine Steuererklärung für 2015 ein, in der Sie allerdings auch Ihre Einkünfte aus Neuseeland deklarieren müssen. Und dann kriegen Sie Ihre Steuern wieder.

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#2
 Von 
Sheroxin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):

dass es möglich ist die schon gezahlten Sozialversicherungsbeiträge in diesem Fall wieder zu bekommen. Damit meint er vermutlich, daß Sie die Steuern wiederbekommen. Da hat er ganz recht.


Lohnsteuer machte mit Soli und Kirche steuer zusammen 253€ aus UND ZUSÄTZLICH habe ich noch insgesamt ca. 400€ Rentenversicherung, krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt. Mein Kumpel meinte eben genau diese Sozialabgaben.

Nach einiger Recherche habe ich etwas mit berufsmäßig bzw. nicht berufsmäßig gefunden, was die Regelung für Kurzfristige Beschäftigungen außer Kraft setzt, allerdings verstehe ich dies nicht so ganz und sehe meine Beschäftigung als nicht berufsmäßig, da sie nicht von wirtschaftlicher Bedeutung ist.

Das mit der Lohnsteuer war mir bewusst, allerdings glaube ich nicht, dass die Einkünfte in Neuseeland eine Rolle spielen, da ich für diese ja in Neueseeland bzw. an den Neuseeländischen Staat Sterun zahle.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

allerdings glaube ich nicht, dass die Einkünfte in Neuseeland eine Rolle spielen, da ich für diese ja in Neueseeland bzw. an den Neuseeländischen Staat Sterun zahle. Da ist Ihr Glaube schlicht falsch.
Mein Kumpel meinte eben genau diese Sozialabgaben. Das hätten Sie ja auch gleich erwähnen können. Nun ja - laut Wikipedia ist man in der Zeit zwischen Schule und Studium nicht berufsmäßig tätig. Bei Ihnen handelt sich ja aber nicht darum - Sie wollen ja demnächst eine Arbeit in NZ annehmen. Ich meine, Sie können das ja mal versuchen, aber ich würde mir da eher wenig Chancen ausrechnen. By the way sollten Sie zuerst mal Ihre Lohnbuchhaltung ansprechen - die haben das Geld abgezogen, wofür es ja einen Grund geben muß. Danach sollten Sie dann mal fragen...

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#4
 Von 
Sheroxin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):

Mein Kumpel meinte eben genau diese Sozialabgaben. Das hätten Sie ja auch gleich erwähnen können


Entschuldigung, ich dachte ich hätte mich klar ausgedrückt.

Zitat (von Sheroxin):

ein Kumpel meinte auch, dass es möglich ist die schon gezahlten Sozialversicherungsbeiträge in diesem Fall wieder zu bekommen.


Was den Erwerb in Neuseeland angeht denke ich nicht, dass ich vor Januar dort einen Job annehmen werde, da ich erst recht spät im November fliege und dann erst einmal ein wenig Zeit brauche um dort anzukommen und sowieso mit mindestens zwei Wochen rechnen muss, bis ich dort meine Steuernummer erhalten habe und es mir möglich ist einen Job anzunehmen.

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#5
 Von 
Sheroxin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also denken Sie, die beste Vorgehensweise ist nun erst einmal im Lohnbüro nachfragen und danach ggf. bei der Krankenkasse?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ganz genau, wobei Sie die Rückzahlung dann natürlich bei allen Zweigen der SV beantragen müssen. Und das ist, wie Sie schon bemerkt haben, nicht nur die KV, sondern auch die RV und die ALV. Die Pflegekassen gehören irgendwie zu den Krankenkassen - fragen Sie halt mal nach, ob da 2 separate Anträge gestellt werden müssen.

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