Sonderkündigungsrecht RSV

1. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
heinztomato
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht RSV

Hallo.

Bei einer RSV besteht ja - wie bei jeder Versicherung - im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht.

Nun der Fall, dass eine RSV bei einem Fall die Übernahme der Kosten verweigert.

Besteht nun ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Bei einer RSV besteht ja - wie bei jeder Versicherung - im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht.


Das ist so nicht richtig.
In Kürze: Bei Sachversicherungen besteht immer ein Sonderkündigungsrecht nach einem regulierten Schadensfall.

Bei der Rechtsschutzversicherung gibts Unterschiede:

1. Bei der Rechtsschutzvewrsicherung (RSV) besteht ein vorzeitiges Kündigungsrecht, wenn der Versicherer den Rechtsschutz ablehnt, obwohl er zur Leistung verpflichtet wäre.

Ob eine Leistungspflicht (!) in Ihrem Fall besteht oder bestanden hat, müsste geprüft werden.

2. Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene RS- Fälle, sind Versicherungsnehmer und Versicherer nach Anerkennung des zweiten oder jeden weiteren RS-Falles berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

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