Hallo,
ich habe eine Restschuldversicherung bei Genworth Financial abgeschlossen. Nun wollte ich diese zu nächstmöglichen Termin kündigen. Dabei habe ich bemerkt das Genworth von AXA im Dezember übernommen wurde. Muss ich da nicht informiert werden? Und habe ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht wie bei Handyverträgen?
Danke
Stephen
Sonderkündigung der Versicherung bei Firmenübernahme
18. August 2016
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Frage vom 18. August 2016 | 18:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Sonderkündigung der Versicherung bei Firmenübernahme
Probleme mit der Versicherung?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 19. August 2016 | 12:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ok, aber bei einem Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter habe ich ein Sonderkündigungsrecht wenn sich der Anbieter ändert. Warum hier nicht? Ich habe einen Vertrag mit "X" abgeschlossen und nicht mit "Y" und wenn Firma Y die Rechtsgeschäfte der Firma X übernimmt ist ja eigentlich der Vertrag ungültig. Und zum anderen, was ist wenn ich aus persönlichen Gründen ( da ich in der Vergangenheit schlechte Erfahrung gemacht habe) mit Firma Y nichts mehr zu tun haben will? Ich kann doch nicht gezwungen werden mit denen ein Geschäft zu machen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. August 2016 | 11:16
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 993x hilfreich)
ZitatOk, aber bei einem Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter habe ich ein Sonderkündigungsrecht wenn sich der Anbieter ändert. Warum hier nicht? Ich habe einen Vertrag mit "X" abgeschlossen und nicht mit "Y" und wenn Firma Y die Rechtsgeschäfte der Firma X übernimmt ist ja eigentlich der Vertrag ungültig. Und zum anderen, was ist wenn ich aus persönlichen Gründen ( da ich in der Vergangenheit schlechte Erfahrung gemacht habe) mit Firma Y nichts mehr zu tun haben will? Ich kann doch nicht gezwungen werden mit denen ein Geschäft zu machen? :
Das ist Quatsch. Man hier kein Sonderkündigungsrecht. Nur bei Prämienänderung, was wohl hier nicht gegeben ist. Passiert das zur Fälligkeit, kann man eben dann kündigen.
Sie sollten sich wirklich einen Makler oder Agenten holen. Offensichtlich kennen Sie sich in dem Bereich null aus.
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