Hi,
bin derzeit bei der HUK24 versichert und habe eine private Rechtschutzversicherung.
Mir ist aber die Frage aufgekommen, wie es sich mit der Selbstbeteiligung verhält.
Abseits einer Telefon- oder Erstberatung muss diese ja grundsätzlich gezahlt werden.
Wie sieht es nun aber aus, wenn ich den Fall gewinne? Müsste ich diese dann nicht zurück erhalten?
Die Versicherung kann oder will mir dazu keine genauen Angaben machen und formuliert es recht schwammig.
Im Vertrag heißt es:
Zitat:(3) Einschränkung unserer Leistungspflicht
Folgende Kosten erstatten wir nicht:
a) Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu
sein;
b) Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem
Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis
entsprechen. (Beispiel: Sie fordern Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro
(= 100 %). Sie einigen sich mit dem Gegner und erhalten einen Betrag in
Höhe von 800 Euro (= 80 %). In diesem Fall übernehmen wir 20 % der
entstandenen Kosten – nämlich für den Teil, den Sie nicht durchsetzen
konnten.)
Dies gilt nicht, wenn eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich
vorgeschrieben ist;
c) Von den von uns zu tragenden Kosten ziehen wir die nach dem Schadenfreiheitssystem
mit variabler Selbstbeteiligung (siehe § 5b) vereinbarte
Selbstbeteiligung ab.
Ausnahmen:
• Der Rechtsschutzfall wird mit einer Erstberatung oder einer außergerichtlichen
Konfliktbeilegung durch einen von uns vorgeschlagenen
Dienstleister/Mediator nach § 5a erledigt. In diesem Fall übernehmen wir
die hierbei entstehenden Kosten ohne Abzug der Selbstbeteiligung.
• Mehrere Rechtsschutzfälle hängen zeitlich und ursächlich zusammen. In
diesem Fall ziehen wir zu Ihren Gunsten die Selbstbeteiligung nur einmal
ab;
Nehmen wir an, ich habe einen Internetkauf und es kommt zum Rechtsstreit mit einer Streitsumme von 50-100€. Bei einer SB von 150€ würde sich die Inanspruchnnahme jetzt nicht lohnen, wenn ich diese nicht zurückerhalte, weshalb ich mich frage, ob die Rechtschutz überhaupt sinnvoll ist, denn in dem Fall müsste der Streitwert um ein vielfaches höher sein, damit ich am Ende nicht noch mit einem Verlust aus der Sache wegen der SB gehe.
Die Versicherung schreibt nur, dass man dazu keine pauschale Aussage treffen kann, es aber beim Vertrags-Rechtschutz keine Regelung gebe, dass der Gewinner die Kosten der ersten gerichtlichen Instanz übernehmen muss. Trotzdem wird gesagt, dass es im Einzelfall, obwohl ich gewonnen habe, dazu kommen kann, dass Kosten beim Rechtschutzversicherer entstehen und die SB fällig wird.
Der Informationsgehalt ist also gleich 0, weil damit keine klare Aussage getroffen wird.
Im Prinzip sagt man nur, es kann sein, dass keine SB fällig wird, es kann aber auch sein, dass sie fällig wird. :D
Wenn sie fällig wird, würde man am Ende natürlich trotz gewonnenen Falles im Minus landen und die ganze Nummer hätte sich überhaupt nicht gelohnt, was bdeuten würde, dass sich die Versicherung nur lohnt, wenn man Streitwerte hat, die um ein vielfaches darüber liegen.
Gruß