Selbstbeteiligung immer fällig? Versicherung unklar.

8. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)
Selbstbeteiligung immer fällig? Versicherung unklar.

Hi,

bin derzeit bei der HUK24 versichert und habe eine private Rechtschutzversicherung.
Mir ist aber die Frage aufgekommen, wie es sich mit der Selbstbeteiligung verhält.
Abseits einer Telefon- oder Erstberatung muss diese ja grundsätzlich gezahlt werden.
Wie sieht es nun aber aus, wenn ich den Fall gewinne? Müsste ich diese dann nicht zurück erhalten?
Die Versicherung kann oder will mir dazu keine genauen Angaben machen und formuliert es recht schwammig.

Im Vertrag heißt es:

Zitat:
(3) Einschränkung unserer Leistungspflicht
Folgende Kosten erstatten wir nicht:
a) Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu
sein;
b) Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem
Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis
entsprechen. (Beispiel: Sie fordern Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro
(= 100 %). Sie einigen sich mit dem Gegner und erhalten einen Betrag in
Höhe von 800 Euro (= 80 %). In diesem Fall übernehmen wir 20 % der
entstandenen Kosten – nämlich für den Teil, den Sie nicht durchsetzen
konnten.)
Dies gilt nicht, wenn eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich
vorgeschrieben ist;
c) Von den von uns zu tragenden Kosten ziehen wir die nach dem Schadenfreiheitssystem
mit variabler Selbstbeteiligung (siehe § 5b) vereinbarte
Selbstbeteiligung ab.
Ausnahmen:
• Der Rechtsschutzfall wird mit einer Erstberatung oder einer außergerichtlichen
Konfliktbeilegung durch einen von uns vorgeschlagenen
Dienstleister/Mediator nach § 5a erledigt. In diesem Fall übernehmen wir
die hierbei entstehenden Kosten ohne Abzug der Selbstbeteiligung.
• Mehrere Rechtsschutzfälle hängen zeitlich und ursächlich zusammen. In
diesem Fall ziehen wir zu Ihren Gunsten die Selbstbeteiligung nur einmal
ab;


Nehmen wir an, ich habe einen Internetkauf und es kommt zum Rechtsstreit mit einer Streitsumme von 50-100€. Bei einer SB von 150€ würde sich die Inanspruchnnahme jetzt nicht lohnen, wenn ich diese nicht zurückerhalte, weshalb ich mich frage, ob die Rechtschutz überhaupt sinnvoll ist, denn in dem Fall müsste der Streitwert um ein vielfaches höher sein, damit ich am Ende nicht noch mit einem Verlust aus der Sache wegen der SB gehe.

Die Versicherung schreibt nur, dass man dazu keine pauschale Aussage treffen kann, es aber beim Vertrags-Rechtschutz keine Regelung gebe, dass der Gewinner die Kosten der ersten gerichtlichen Instanz übernehmen muss. Trotzdem wird gesagt, dass es im Einzelfall, obwohl ich gewonnen habe, dazu kommen kann, dass Kosten beim Rechtschutzversicherer entstehen und die SB fällig wird.

Der Informationsgehalt ist also gleich 0, weil damit keine klare Aussage getroffen wird.
Im Prinzip sagt man nur, es kann sein, dass keine SB fällig wird, es kann aber auch sein, dass sie fällig wird. :D
Wenn sie fällig wird, würde man am Ende natürlich trotz gewonnenen Falles im Minus landen und die ganze Nummer hätte sich überhaupt nicht gelohnt, was bdeuten würde, dass sich die Versicherung nur lohnt, wenn man Streitwerte hat, die um ein vielfaches darüber liegen.

Gruß

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

Deine Überlegungen sind hinsichtlich des Lohnens etwas einseitig neben der Spur.

Die Selbstbeteiligung ist ein Tarifierungsmerkmal und soll den Versicherer vor übermäßiger Inanspruchnahme vor allem bei Kleinstbeträgen schützen.
Oder anders ausgedrückt, sie soll die Streithammel nicht noch unterstützen und mit jedem Fliegenschiss zu Gericht.

Aber der Sinn der RS Versicherung, also das Versicherungsschutzversprechen wird unabhängig vom Streitwert eingehalten.

Zitat (von Malustras):
Nehmen wir an, ich habe einen Internetkauf und es kommt zum Rechtsstreit mit einer Streitsumme von 50-100€. Bei einer SB von 150€ würde sich die Inanspruchnnahme jetzt nicht lohnen, wenn ich diese nicht zurückerhalte, weshalb ich mich frage, ob die Rechtschutz überhaupt sinnvoll ist, denn in dem Fall müsste der Streitwert um ein vielfaches höher sein, damit ich am Ende nicht noch mit einem Verlust aus der Sache wegen der SB gehe.


Eigentlich nicht, da der Unterlegene auch die Kosten des eigenen Anwalts übernehmen muss, wenn man sich im Vorfeld richtig verhalten hat.
In dem Fall würde der eigene Anwalt sein Honorar gegen die erstrittenen Kosten rechnen.

Zitat (von Malustras):
Die Versicherung schreibt nur, dass man dazu keine pauschale Aussage treffen kann, es aber beim Vertrags-Rechtschutz keine Regelung gebe, dass der Gewinner die Kosten der ersten gerichtlichen Instanz übernehmen muss.
So pauschal formuliert ist die Aussage Unfug. Die Anwaltskosten sind als Verzugsschaden immer durchsetzbar, natürlich nur unter der Voraussetzung dass der gegner auch in Verzug war oder die Leistung endgültig abgelehnt hatte.
Im Arbeitsrecht gibt es aber eine Sonderregelung, dergestalt, dass hier beide Parteien in erster Instanz keine Kosten ansetzen können.

Rechtsschutzversicherungen sollten für die großen Streitwerte eingesetzt werden!

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Ok aber laut VErsicherung muss ich die SB ja trotzdem je nach Fall zahlen, auch wenn ich gewinnen würde.
Sie schreiben, dass man das immer erst am Ende betrachten kann. ^^
Also das Risiko, dass ich auf der SB sitzen bleibe und mehr zahle, als der Warenwert ist, bestünde wohl lt. Versicherung.

Was macht man dann am besten, wenn man einen Streitwert in dem Preisbereich 0 ca. 200€ als Beispiel hat?
Einfach sagen jo, wurde betrogen, egal?
Oder wie würdet ihr vorgehen? :D

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Was macht man dann am besten, wenn man einen Streitwert in dem Preisbereich 0 ca. 200€ als Beispiel hat?

Seine Erfolgsaussichten abwägen.



Zitat (von Malustras):
Ok aber laut VErsicherung muss ich die SB ja trotzdem je nach Fall zahlen, auch wenn ich gewinnen würde.

Korrekt. Schließlich hat man d ja so mit der Versicherung vertraglich vereinbart.



Zitat (von Malustras):
Also das Risiko, dass ich auf der SB sitzen bleibe und mehr zahle, als der Warenwert ist, bestünde wohl lt. Versicherung.

Korrekt. So ist das halt, etwas Risiko ist halt immer dabei.
Oder man wählt eine Versicherung ohne SB - wenn man sich das leisten will / kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Die Erfolgsaussichten wären ja dann sowieso egal, wenn ich die SB so oder so zahlen müsste :D
Da kann man es auch genauso gut sein lassen.
Soll ja wohl nicht grundsätzlich so sein, kann aber.

Aber mal gut zu wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Soll ja wohl nicht grundsätzlich so sein, kann aber.

Wie gesagt, wenn eine SB vereinbart ist, wäre die zu zahlen. Ob man die dann vom Gegner - wenn er der Verlierer ist - zurückbekommt oder nicht, dass ist für Vereinbarung mit der Versicherung nicht relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Die Erfolgsaussichten wären ja dann sowieso egal, wenn ich die SB so oder so zahlen müsste :D


Du hast es scheinbar immer noch nicht verstanden.
Wenn Du einen Rechtsstreit vollständig gewinnst, muss in fast allen erdenklichen Fällen der Gegener die Kosten zahlen. Dazu gehören auch die Kosten Deiner Rechtsvertretung.
Der SB wäre bei Dir also nur ein durchlaufender Posten, der Dich am Ende nicht belastet.

Und genau deshalb sind die Erfolgsaussichten eben nicht egal.

Wer glaubt, er sei mit einer Rechtsschutzversicherung ausgestattet und könne daher jeden auch noch so erfolglos erscheinenden Rechtsstreit führen, trägt durch die Selbstbeteiligung eben auch ein Teil des Risikos mit.
Ganz abgesehen davon, dass die RS Versicherung für von vornherein aussichtslose Fälle keine Deckungszusage erteilt.

Zitat (von Malustras):
Oder wie würdet ihr vorgehen?

Schon bevor es zum Rechststreit kommt durch klare und rechtssichere Vereinbarungen dafür sorgen, dass im Nachhinein keinerlei andere Auslegungen möglich sind und vor allen Dingen nie etwas Wichtiges nur mündlich besprechen (ohne schriftliche Bestätigung bei Abwesenden).

Das minimiert das Risiko späterer Streitigkeiten enorm und versetzt einen, wenn es denn trotzdem doch mal zu Streitigkeiten kommt, in die Lage seine eigene Auffassung durch belegbare Nachweise zu untermauern.

Bei einer Vielzahl on Beiträgen im Vertragsrecht/Kaufrecht/Internet stellt man sich doch die Frage wie die Betroffenen so unklug sein konnten, sich grade so zu verhalten.

Prävention ist sinnvoller als jede Rechtsschutzvers.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Im Klartext:
Wenn der Prozessgegner zur vollständigen Übernahme auch Deiner Kosten verurteilt wird, dann bekommst Du auch Deine Selbstbeteiligung zurück, bzw. musst die erst gar nicht zahlen. Deine RSV wird in so einem Fall ja gar nicht in Anspruch genommen.

Es gibt aber durchaus Konstellationen, bei denen der Prozessgegner die eigenen Anwaltskosten nicht übernehmen muss, obwohl man vollständig im Recht ist. In so einem Fall ist die Selbstbeteiligung weiter fällig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Okay, also wie schon gesagt. ^^
Wenn ich gewinne muss ich im Normalfall keine SB zahlen bzw. bekomme sie zurück,
aber es kann eben auch mal sein, dass das nicht der Fall ist. Im Endeffelt also nach wie vor entweder oder,
mit Tendenz zum Zurückerhalt der SB, wenn ich gewinne.
Ich denke, dass es in meinem Fall kaum Spielraum gibt, weil der Verkäufer ohnehin keine Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung ausgeschlossen hat und es bei mir um eine Rückgabe wegen falscher Beschreibung geht :-)
Dann weiß ich erstmal bescheid, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Oder der Gegner ist zahlungsunfähig, dann muss man auch erst mal alles zahlen - obwohl man gewonnen hat.
Und darf sich dann in die Warteschlange der Gläubiger einreihen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Was macht man dann am besten, wenn man einen Streitwert in dem Preisbereich 0 ca. 200€ als Beispiel hat?

Ohne Anwalt vor Gericht gehen. Wenn man das Risiko scheut.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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