Hallo,
vor kurzem hatte ich in meiner Wohnung eine Überspannung bei welcher ein paar Elektrogeräte (Schaden ca. 150 €), sowie meine Gastherme durchgebrannt sind.
Ich kontaktierte deshalb den Hausverwalter, der gleichzeitig ein Elektrotechnik-Unternehmen leitet. Dieser schickte einen Elektriker zur Überprüfung. Es stellte sich heraus, dass am Hauptstromkasten im Keller der Neutralleiter durchgebrannt war und dies zur Überspannung geführt haben musste (bei einem defekten Neutralleiter können wohl deutlich höhere Voltzahlen an den Steckdosen anliegen).
Nach mehreren Wochen des Wartens in denen der Hausverwalter das ganze mit der Versicherung des Vermieters klären wollte, sagte er mir schließlich, dass die Versicherung (Gebäudeversicherung) leider nicht für die die beschädigten Elektrogeräte aufkommen würde. Er meinte, dass dies ein Fall für meine Hausratversicherung wäre. Bei einem Wasserrohrbruch würde es sich wohl genauso verhalten, falls dadurch Geräte von mir beschädigt würden. Leider habe ich keine Hausratsversicherung mehr abgeschlossen...
Die Gastherme würde er jedoch übernehmen, da sie zur Wohnung gehört.
Ist die Aussage des Hausverwalters korrekt?
Es geht zwar um keine allzu große Summe, aber es kommt mir doch irgendwie komisch vor, da ich ja nichts dafür kann, dass der Neutralleiter im Keller durchbrennt...
Schäden durch Überspannung wegen durchgebranntem Neutralleiter
6. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 6. Juni 2018 | 18:53
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Schäden durch Überspannung wegen durchgebranntem Neutralleiter
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Juni 2018 | 23:44
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatIst die Aussage des Hausverwalters korrekt? :
Welche?
Die zur Gebäudeversicherung - ja, die stimmt.
Die zum durchgeschmorten Null-Leiter - die stimmt m.E. nicht. Die Spannung wird durch die Einspeisung bestimmt, nicht durch die Anzahl möglicher Ableiter.
Berry
#2
Antwort vom 7. Juni 2018 | 13:10
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Zuständig für Schäden an vermieteten Sachen: Vermieter
Zuständig für Schäden an eigenen Sachen: eigene Hausratversicherung. Hat man keine, dann hat man Pech.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. Juni 2018 | 15:32
Von
Status: Beginner (96 Beiträge, 25x hilfreich)
Zitat:
Die zum durchgeschmorten Null-Leiter - die stimmt m.E. nicht. Die Spannung wird durch die Einspeisung bestimmt, nicht durch die Anzahl möglicher Ableiter.
Berry
Die Spannung an den einzelnen Steckdosen wird auch durch den Nullleiter bestimmt.
Das ganze nennt sich "Sternpunktverschiebung" und dann könne bis zu 400V an einer Steckdose ankommen.
#4
Antwort vom 7. Juni 2018 | 17:52
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatSternpunktverschiebung :
Wo bitte wird im Text eine Dreiphasenleitung erwähnt? Der Hinweis auf die Gastherme lässt zumindest auf einen Einphasenanschluss schließen.
ZitatDie Spannung an den einzelnen Steckdosen wird auch durch den Nullleiter bestimmt. :
Dann hab ich also bei gebrückten Steckdosen bis zu 400 V?
Berry
#5
Antwort vom 7. Juni 2018 | 19:22
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Die zum durchgeschmorten Null-Leiter - die stimmt m.E. nicht. Die Spannung wird durch die Einspeisung bestimmt, nicht durch die Anzahl möglicher Ableiter.
Berry
Die Spannung an den einzelnen Steckdosen wird auch durch den Nullleiter bestimmt.
Das ganze nennt sich "Sternpunktverschiebung" und dann könne bis zu 400V an einer Steckdose ankommen.
So wurde es mir auch erklärt. Also der Elektriker hat jedenfalls was von Phasenverschiebung erzählt und ich froh sein kann, dass nicht noch mehr passiert ist.. Habe selbst keine Ahnung, von daher habe ich es so hingenommen.
Zitat:
Zuständig für Schäden an vermieteten Sachen: Vermieter
Zuständig für Schäden an eigenen Sachen: eigene Hausratversicherung. Hat man keine, dann hat man Pech.
Okay, dann weiß ich jetzt wenigstens, dass das alles seine Richtigkeit hat. Danke!
#6
Antwort vom 7. Juni 2018 | 20:28
Von
Status: Beginner (96 Beiträge, 25x hilfreich)
Zitat:ZitatSternpunktverschiebung :
Wo bitte wird im Text eine Dreiphasenleitung erwähnt? Der Hinweis auf die Gastherme lässt zumindest auf einen Einphasenanschluss schließen.
ZitatDie Spannung an den einzelnen Steckdosen wird auch durch den Nullleiter bestimmt. :
Dann hab ich also bei gebrückten Steckdosen bis zu 400 V?
Berry
Jeder moderne Hausanschluss ist dreiphasig ausgeführt. Die einzelnen Steckdosen hängen dann jeweils zwischen einer der drei Phasen und dem Nullleiter.
Wenn jetzt der Nulleiter unterbrochene ist, fließen die Ströme über eine der anderen Phasen zurück und dadurch entsteht halt ein virtueller Sternpunkt.
Wenn man die Phase einer Steckdose mit der Phase einer anderen Steckdose verbindet, dann können dazwischen 400V anliegen. Je nach dem welche Steckdose man nimmt.
Und jetzt?
Schon
266.769
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten