Schäden durch Überspannung wegen durchgebranntem Neutralleiter

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
edonkey3000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Schäden durch Überspannung wegen durchgebranntem Neutralleiter

Hallo,

vor kurzem hatte ich in meiner Wohnung eine Überspannung bei welcher ein paar Elektrogeräte (Schaden ca. 150 €), sowie meine Gastherme durchgebrannt sind.
Ich kontaktierte deshalb den Hausverwalter, der gleichzeitig ein Elektrotechnik-Unternehmen leitet. Dieser schickte einen Elektriker zur Überprüfung. Es stellte sich heraus, dass am Hauptstromkasten im Keller der Neutralleiter durchgebrannt war und dies zur Überspannung geführt haben musste (bei einem defekten Neutralleiter können wohl deutlich höhere Voltzahlen an den Steckdosen anliegen).

Nach mehreren Wochen des Wartens in denen der Hausverwalter das ganze mit der Versicherung des Vermieters klären wollte, sagte er mir schließlich, dass die Versicherung (Gebäudeversicherung) leider nicht für die die beschädigten Elektrogeräte aufkommen würde. Er meinte, dass dies ein Fall für meine Hausratversicherung wäre. Bei einem Wasserrohrbruch würde es sich wohl genauso verhalten, falls dadurch Geräte von mir beschädigt würden. Leider habe ich keine Hausratsversicherung mehr abgeschlossen...
Die Gastherme würde er jedoch übernehmen, da sie zur Wohnung gehört.

Ist die Aussage des Hausverwalters korrekt?
Es geht zwar um keine allzu große Summe, aber es kommt mir doch irgendwie komisch vor, da ich ja nichts dafür kann, dass der Neutralleiter im Keller durchbrennt...

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von edonkey3000):
Ist die Aussage des Hausverwalters korrekt?


Welche?

Die zur Gebäudeversicherung - ja, die stimmt.

Die zum durchgeschmorten Null-Leiter - die stimmt m.E. nicht. Die Spannung wird durch die Einspeisung bestimmt, nicht durch die Anzahl möglicher Ableiter.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zuständig für Schäden an vermieteten Sachen: Vermieter
Zuständig für Schäden an eigenen Sachen: eigene Hausratversicherung. Hat man keine, dann hat man Pech.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Die zum durchgeschmorten Null-Leiter - die stimmt m.E. nicht. Die Spannung wird durch die Einspeisung bestimmt, nicht durch die Anzahl möglicher Ableiter.

Berry


Die Spannung an den einzelnen Steckdosen wird auch durch den Nullleiter bestimmt.

Das ganze nennt sich "Sternpunktverschiebung" und dann könne bis zu 400V an einer Steckdose ankommen.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Memme):
Sternpunktverschiebung


Wo bitte wird im Text eine Dreiphasenleitung erwähnt? Der Hinweis auf die Gastherme lässt zumindest auf einen Einphasenanschluss schließen.

Zitat (von Memme):
Die Spannung an den einzelnen Steckdosen wird auch durch den Nullleiter bestimmt.


Dann hab ich also bei gebrückten Steckdosen bis zu 400 V?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edonkey3000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Memme):
Zitat (von Sir Berry):

Die zum durchgeschmorten Null-Leiter - die stimmt m.E. nicht. Die Spannung wird durch die Einspeisung bestimmt, nicht durch die Anzahl möglicher Ableiter.

Berry


Die Spannung an den einzelnen Steckdosen wird auch durch den Nullleiter bestimmt.

Das ganze nennt sich "Sternpunktverschiebung" und dann könne bis zu 400V an einer Steckdose ankommen.


So wurde es mir auch erklärt. Also der Elektriker hat jedenfalls was von Phasenverschiebung erzählt und ich froh sein kann, dass nicht noch mehr passiert ist.. Habe selbst keine Ahnung, von daher habe ich es so hingenommen.

Zitat (von Unparteiischer):

Zuständig für Schäden an vermieteten Sachen: Vermieter
Zuständig für Schäden an eigenen Sachen: eigene Hausratversicherung. Hat man keine, dann hat man Pech.


Okay, dann weiß ich jetzt wenigstens, dass das alles seine Richtigkeit hat. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Memme):
Sternpunktverschiebung


Wo bitte wird im Text eine Dreiphasenleitung erwähnt? Der Hinweis auf die Gastherme lässt zumindest auf einen Einphasenanschluss schließen.

Zitat (von Memme):
Die Spannung an den einzelnen Steckdosen wird auch durch den Nullleiter bestimmt.


Dann hab ich also bei gebrückten Steckdosen bis zu 400 V?

Berry


Jeder moderne Hausanschluss ist dreiphasig ausgeführt. Die einzelnen Steckdosen hängen dann jeweils zwischen einer der drei Phasen und dem Nullleiter.

Wenn jetzt der Nulleiter unterbrochene ist, fließen die Ströme über eine der anderen Phasen zurück und dadurch entsteht halt ein virtueller Sternpunkt.

Wenn man die Phase einer Steckdose mit der Phase einer anderen Steckdose verbindet, dann können dazwischen 400V anliegen. Je nach dem welche Steckdose man nimmt.

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