Schadensregulierung durch Versicherung?

5. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
ana.ktzig
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadensregulierung durch Versicherung?

Folgende Frage hätte ich an euch Profis.

Person A beschädigt bei Freizeitbeschäftigung (Kochen) das Ceranfeld von Person B.

Person B hatte die etwa 13 Jahre alte Küche vom Vormieter übernommen.

Neuerwerb des Ceranfelds kostet laut Kostenvoranschlag 380,-€, vergleichbarer neuer Herd (komplett) ebenfalls - andere Möglichkeiten sind nicht möglich, dass Feld gibt es nur beim Hersteller.

Nun will Versicherung nur 150,-€ zahlen aufgrund des Zeitwerts. Natürlich kann sich Person B davon weder Ceranfeld noch neuen Herd kaufen und müsste 230,-€ selbst übernehmen da Person A keinesfalls das Geld aufbringen kann.

Ist das so die Regel das die Versicherung einfach sagt das es nur noch 150,-€ Wert ist und diese zu zahlen bereit ist oder hat Person B das Recht auf komplette Schadenregulierung?

Ich danke euch wie immer recht herzlich.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Der Geschädigte ist so zu stellen, wie wer vor dem Eintritt des Schandensereignisses gestanden hat.

Es wäre also zu ersetzten: Ceranfeld und Kosten für den Einbau.
Bei dem Ceranfeld wäre jedoch ein Abzug Alt-für-Neu vorzunehmen, da man sich sonst besser stehen würde (neues Ceranfeld gegen 13 Jahre altes).




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ana.ktzig
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Harry,

also wenn ich dich richtig verstehe ist es so das die 150,-€ für das Ceranfeld in Ordnung sind aber die Kosten für den Einbau noch bezahlt werden müssten?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Je nach Hersteller haben Ceranfelder eine Lebendauer von 15-20 Jahren.
Da müsstest du mal nachsehen wie es mit deinem aussieht.

Bei einer Lebendauer von 15 Jahren eines 13 Jahre alten Feldes wären das dann in deinem Fall so 60 EUR für das Creanfeld und 90 EUR für den Einbau.

Das ist der Anspruch den der Geschädigte hat. Denn er bekommt ja eine neue Feld mit Gewährleistung und/oder Garantie mit einer entsprechend hohen Lebensdauer.

Person B hat keinen Anspruch auf den Neuwert, deshalb muss Person A auch nicht die restlichen 230 EUR übernehmen.




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