Schadensregulierung, Firmenwagen, Unfallflucht

21. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Schadensregulierung, Firmenwagen, Unfallflucht



Hallo,

ich habe bitte folgende Frage.

Ich habe einen Firmenwagen, mit welchem ein Parkrempler passiert ist. Nun möchte die Versicherung den Schaden (Rechung vom Autohaus liegt denen vor) an meinem Fahrzeug wegen Unfallflucht nicht übernehmen. Das Fahrzeug ist Vollkaskoversichert und bereits im Autohaus repariert worden.

Zum Hergang:

Das Fahrzeug wurde von meiner Frau gefahren. Sie hat beim ausparken auf einem privaten Parkplatz (Tagungshotel) ein anderes Fahrzeug gestreift. Hierauf hat Sie versucht rauszufinden wem das Fahrzeug gehört - leider ohne Erfolg. Daraufhin hat sie an der Rezeption den Schaden gemeldet und auch am Fahrzeug eine Nachricht angebracht. Da Sie am nächsten Tag sowieso sehr früh wieder an das Tagungshotel fuhr, hat sie sich nichts weiter dabei gedacht. Klar nun ist sie auch schlauer - aber so ist eben gewesen.
Am nächsten Morgen war aber bereits Anzeige erstattet worden und die Polizei hat eine Anzeige wegen Unfallflucht aufgenommen, welche sie nicht mehr zurück nehmen konnte/wollte. Ob diese auf privatem Grund überhaupt zuständig/rechtens war ist mir auch nicht ganz klar - aber egal.
Meine Frau hat nach Klärung der Umstände das Angebot der Staatsanwaltschaft bekommen, das Verfahren gegen Zahlung einer Spende einzustellen. Dies wurde von meiner Frau angenommen, da sie dachte das wäre dann stressfreier :-(

Nun bezahlt bei Unfallflucht die Versicherung nicht - das ist mir klar. Zugegen wurde die Unfallflucht durch die Zahlung wohl auch? Aber selbst wenn das so ist, würde ich gerne wissen wie das nun versicherungstechnisch bei einem Firmenwagen läuft. In dem Fall war es meine Frau, was aber eigentlich mit der allgemeinen Rechtslage mal nichts zu tun haben sollte.

Was wäre anderst wenn es ein Angestellter gewesen wäre - hätte durchaus passieren können bzw. könnte das jeden Tag vorkommen. Klar halte ich natürlich jeden dazu an einen Unfall zu melden.

Muss meine Versicherung bei einem Firmenwagen den ausdrücklich jeder fahren darf (im Versicherungsvertrag festgehalten) nicht zunächst den mir entstandenen Schaden begleichen? Oder muss in dem Fall tatsächlich ich mich um die Eintreibung der Schadenssumme kümmern? Was wenn ein Angestellter diesen Betrag garnicht bezahlen könnte?

Ich würde gerne (zumindest für die Zukunft) wissen, ob ich die Versicherung nicht zur Begleichung des Schadens zwingen kann. Wie die wieder zu ihrem Geld kommen wäre somit nicht mein Problem..... also nur mal ehrlich gedacht.

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Grüße

Bebbi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Bei Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB ) besteht i.d.R. kein Vollkasko- bzw. Kaskoschutz (Verstoß gegen die Vertragspflicht - Obliegenheitsverletzung - = alles zu unternehmen, was der Aufklärung des Versicherungsfalles dient - bei grober Fahrlässigkeit od. Vorsatz wird der Versicherer leistungsfrei!)!

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#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo ,


vielen Dank für die Antwort. Dieser Umstand ist mir bekannt, aber wie schaut dies aus, wenn garnicht der Versicherungsnehmer selbst gefahren ist? Also sprich Firmenwagen. Danke + Gruß Bebbi

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
aber wie schaut dies aus, wenn garnicht der Versicherungsnehmer selbst gefahren ist? Also sprich Firmenwagen.


Daran ändert sich NICHTS!!!

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