Hallo,
mein Unfallgegner weigert sich eine Schadensmeldung bei seiner Versicherung abzugeben.
Kann man da etwas machen oder muß ich der Versicherung Zeit lassen ihre Möglichkeiten auszunutzen?
Gruß
andreas
Schadensmeldung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Du kannst den Schaden selbst bei der Versicherung melden. Die Versicherungsdaten erhältst Du, sofern Dir das Kennzeichen Deines Unfallgegners bekannt ist, vom Zentralruf der deutschen Autoversicherer.
Den Schaden habe ich gemeldet aber der Versicherungsnehmer gibt keine Stellungnehme ab.
Ohne die zahlt die Versicherung nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann würde ich der Versicherung, unter Androhung der Hinzuziehung eines Anwalts, eine Frist zur Zahlung setzen. Alternativ kann auch gleich ein Anwalt hinzugezogen werden. Bei eindeutiger Schuldfrage muß der Anwalt ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
es läuft auf teilschuld heraus.
Seinen Schaden habe ich bezahlt.
Lieber Fragesteller,
es ist immer ätzend wenn auf irgendwelche Fragmente eine konkrete Antwort gegeben werden soll, geht nämlich nicht.
Also schildere bitte den (fiktiven) Fall ausführlich sonst kommen wir nicht weiter.
Gruß
Es war ein Parkschaden, seinen Schaden hat meine Versicherung bezahlt.
Und seine Versicherung soll meinen Schaden bezahlen, aber er weigert sich Auskunft über den Hergang zu geben und so bekomme ich vorlaüfig nichts.
Die Versicherung mahn aber raus kommt nichts.
Um zu einen Anwalt zu gehen fehlt mir das Geld.
Das nenne ich eine ausführliche Schilderung...
Ein Parkschaden ist nicht gleich ein Parkschaden.
Wann war der Unfall?
Hallo und servus,
Ihre Aussagen sind etwas widersprüchlich. Einmal sagen Sie, Sie hätten den Schaden beim Unfallgegner bezahlt, nun steht geschrieben, Ihre Versicherung hat den Schaden beim Gegner getragen.
Daß Ihre Versicherung den Schaden des Gegners übernommen hat und nun die gegnerische Versicherung Ihren Schaden tragen wird, so einfach wird´s ohnehin nicht gehen. Sie müssen ja Ihrer eigenen Versicherung vermutlich zu verstehen gegeben haben, dass Sie der Verursacher und schuld am Schaden waren, nehme ich an, sonst hätte sie doch nicht den Schaden Ihres Unfallgegners übernommen?
Was wollen Sie dann eigentlich noch vom Unfallgegner oder seiner Versicherung?
Sepp aus Oberbayern
-- Editiert von nnahoj am 11.01.2009 17:54
Hallo,
der Fall ist ein bisschen kompliziert.
Der Unfallhergang.
Der Unfall ereignete sich am 31.12.2007 auf einen Parkplatz vor einen Einkaufszentrum.
Ich wollte rückwärts einparken, mein Hintermann hatte es eilig und wollte sich an meiner rechten Seite noch vorbei drängeln obwohl ich schon fast in der Parklücke war da sind wir zusammen gestoßen.
Die Polizei kahm nahn den Unfall auf legte aber keine Akte an.
Am Telefon habe ich meiner Versicherung erklärt das ich der Verursacher bin, es war mein erster Unfall und ich wollte den Fall schnell erledigt haben, ich war ein bisschen eingeschüchtert.
Dann habe ich meiner Versicherung gegenüber schriftlich geäusert, das unklar ist wie die Schuldfrage aussieht.
Da ich mich darauf verlassen habe das mein Unfallgegner den Schaden bei seiner Versicherung meldt habe ich mich nicht darum gekümert.
Deswegen hat meine Versicherung gedacht ich bin der Schuldige weil ich keinen Anspruch gegen meinen Unfallgegner erhoben habe.
Nur so kann ich mir es erklären.
Der Zuständige Sachbearbeiter meiner Versicherung ist nicht da, die Nachfolgerin vertröstet mich immer, ich wollte nähmlich die Unterlagen zu den Unfall einsehen.
Ich vermute die haben einen Fehler gemacht und ich bezahlr dann.
Ich habe bei der gegnerischen Versicherung nochforschungen angestellt.
Keine Schadensmeldung ligt zu den Unfall vor.
Die habe ich nun Nachgeholt aber mein Unfallgegner füllt die Meldung nicht aus.
Wenn selbst die gegnerische Versicherung vom teilschuld ausgeht.
Ich bin den den ganzen selbst Svchuld, hätte ich doch geich Ansprüche gegen meinen Unfallgegner erhoben.
Ich wollte nur nicht so weit ausholen, deswegen habe ich zuvor nur das nötige geschrieben.
Gruß
andreas
-- Editiert von andreas124 am 11.01.2009 19:29
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten