Schadensmeldung

10. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Schadensmeldung

Hallo,
mein Unfallgegner weigert sich eine Schadensmeldung bei seiner Versicherung abzugeben.
Kann man da etwas machen oder muß ich der Versicherung Zeit lassen ihre Möglichkeiten auszunutzen?

Gruß

andreas

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Du kannst den Schaden selbst bei der Versicherung melden. Die Versicherungsdaten erhältst Du, sofern Dir das Kennzeichen Deines Unfallgegners bekannt ist, vom Zentralruf der deutschen Autoversicherer.

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#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Den Schaden habe ich gemeldet aber der Versicherungsnehmer gibt keine Stellungnehme ab.
Ohne die zahlt die Versicherung nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Dann würde ich der Versicherung, unter Androhung der Hinzuziehung eines Anwalts, eine Frist zur Zahlung setzen. Alternativ kann auch gleich ein Anwalt hinzugezogen werden. Bei eindeutiger Schuldfrage muß der Anwalt ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

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#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

es läuft auf teilschuld heraus.
Seinen Schaden habe ich bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Lieber Fragesteller,

es ist immer ätzend wenn auf irgendwelche Fragmente eine konkrete Antwort gegeben werden soll, geht nämlich nicht.

Also schildere bitte den (fiktiven) Fall ausführlich sonst kommen wir nicht weiter.

Gruß

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#6
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Es war ein Parkschaden, seinen Schaden hat meine Versicherung bezahlt.
Und seine Versicherung soll meinen Schaden bezahlen, aber er weigert sich Auskunft über den Hergang zu geben und so bekomme ich vorlaüfig nichts.
Die Versicherung mahn aber raus kommt nichts.
Um zu einen Anwalt zu gehen fehlt mir das Geld.

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#7
 Von 
Naphima
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Das nenne ich eine ausführliche Schilderung... :augenroll:

Ein Parkschaden ist nicht gleich ein Parkschaden.
Wann war der Unfall?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
Ihre Aussagen sind etwas widersprüchlich. Einmal sagen Sie, Sie hätten den Schaden beim Unfallgegner bezahlt, nun steht geschrieben, Ihre Versicherung hat den Schaden beim Gegner getragen.
Daß Ihre Versicherung den Schaden des Gegners übernommen hat und nun die gegnerische Versicherung Ihren Schaden tragen wird, so einfach wird´s ohnehin nicht gehen. Sie müssen ja Ihrer eigenen Versicherung vermutlich zu verstehen gegeben haben, dass Sie der Verursacher und schuld am Schaden waren, nehme ich an, sonst hätte sie doch nicht den Schaden Ihres Unfallgegners übernommen?
Was wollen Sie dann eigentlich noch vom Unfallgegner oder seiner Versicherung?
:???:


Sepp aus Oberbayern







-- Editiert von nnahoj am 11.01.2009 17:54

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#9
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

der Fall ist ein bisschen kompliziert.
Der Unfallhergang.
Der Unfall ereignete sich am 31.12.2007 auf einen Parkplatz vor einen Einkaufszentrum.
Ich wollte rückwärts einparken, mein Hintermann hatte es eilig und wollte sich an meiner rechten Seite noch vorbei drängeln obwohl ich schon fast in der Parklücke war da sind wir zusammen gestoßen.
Die Polizei kahm nahn den Unfall auf legte aber keine Akte an.

Am Telefon habe ich meiner Versicherung erklärt das ich der Verursacher bin, es war mein erster Unfall und ich wollte den Fall schnell erledigt haben, ich war ein bisschen eingeschüchtert.
Dann habe ich meiner Versicherung gegenüber schriftlich geäusert, das unklar ist wie die Schuldfrage aussieht.
Da ich mich darauf verlassen habe das mein Unfallgegner den Schaden bei seiner Versicherung meldt habe ich mich nicht darum gekümert.
Deswegen hat meine Versicherung gedacht ich bin der Schuldige weil ich keinen Anspruch gegen meinen Unfallgegner erhoben habe.
Nur so kann ich mir es erklären.
Der Zuständige Sachbearbeiter meiner Versicherung ist nicht da, die Nachfolgerin vertröstet mich immer, ich wollte nähmlich die Unterlagen zu den Unfall einsehen.
Ich vermute die haben einen Fehler gemacht und ich bezahlr dann.
Ich habe bei der gegnerischen Versicherung nochforschungen angestellt.
Keine Schadensmeldung ligt zu den Unfall vor.
Die habe ich nun Nachgeholt aber mein Unfallgegner füllt die Meldung nicht aus.
Wenn selbst die gegnerische Versicherung vom teilschuld ausgeht.
Ich bin den den ganzen selbst Svchuld, hätte ich doch geich Ansprüche gegen meinen Unfallgegner erhoben.
Ich wollte nur nicht so weit ausholen, deswegen habe ich zuvor nur das nötige geschrieben.

Gruß

andreas

-- Editiert von andreas124 am 11.01.2009 19:29

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