Schadenkosten

11. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Schadenkosten

A ist unschuldig in einem
Verkehrsunfall verwickelt, schwer verletzt und sein Motorrad total beschädigt.

Welche Kosten darf er neben
Arztbehandlungskosten und Sachschäden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangen ?

- geminderten 40% Lohnanteil (da wegen Unfall / Abwesenheit A nur 60% vom Lohn erhält) ?
Aber A hat ja während dieser Zeit nicht gearbeitet ? Wiederum aber verliert A Arbeitszeit wegen der Behandlungen beim Arzt/Krankenhaus.

- Fahrkosten für Arzt-/Krankenhausbesuche ?

- Schmerzengeld wegen erlittenen Schmerzen ?

- Anwaltkosten (oder hätte A
selst um die Schadenregelung kümmern müssen) ?




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Bei einem Unfall mit Personenschaden (sogar schweren Verletzungen) gilt immer: Ab zum Anwalt!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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