Sachbeschdäigung => Vollkasko

28. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Newlixx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschdäigung => Vollkasko

Es handelt sich um eine Sachbeschädigung an einem Fahrzeug, welche durch Jugendliche verursacht wurde.
Die Schadensumme beläuft sich auf etwa 3500 Euro.
Sollte man den Schaden vorerst über die eigene Vollkaskoversicherung abwickeln oder sollte man abwarten, bis der Zivilprozess durch ist ?
Wahrscheinlich muss man da recht lange warten !
Gibt es Probleme, wenn das ganze vor einem Prozess über die Vollkasko abgewickelt wird ?
MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

nein es sei denn der wagen stand vor 8 wochen in paris ;)

du kannst über vk abrechnen, vandalismus ist mitversichert.

du solltest bedenken: der vertrag wird belastet (prozente steigen), du hast wahrscheinlich selbstbeteiligung und :

du tritts deine rechte an der erstattungssumme an den versicherer ab. das ist grundsätzlich kein problem aber wenn der versicherer meint, dass nix bei den jungs zu holen ist dann wird er auch auf den regress aus kostengründen verzichten. damit bleibt der vertrag belastet.

dennoch lohnt es sich bei der summe über vk abzurechnen.

gruß mF

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#2
 Von 
Newlixx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was kann der Geschädigte denn dann zivilrechtlich gegen den Verursacher machen ?
Die Versicherung wird versuchen, das Geld selbst einzutreiben.
Der Geschädigte kann dann doch die Selbstbeteiligung sowie die Kosten der Hochstufung bei Verursacher einklagen oder sehe ich das falsch ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

beachte aber das du dann bei deiner Vollkaskos höhergestuft wirst.

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