Renteversicherung

20. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Verlegeservice-schmidt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Renteversicherung

Hallo an alle,

vielleicht hier mir jemand kann helfen

Sofort entschuldige mich wenn nicht richtige Grammatik wird, bin weißrussin
seit 21 Jahre wohne in Deutschland, mein Mann ist deutsch. Habe zusammen eine Tochter geboren . Meine erste Kind aus Weißrussland gebracht der 4 Jahre alt gewesen. Und von meine Mann 3 Kinder genommen und gewachsen. Die gewesen 7,9,11 Jahre Alt. Die Mutter von 3 Kinder hat keine Sogericht mehr, seit 20 Jahre hat nicht und nie ein Mal angerufen und nie eine Postkarte an Kinder geschickt.
Eine Frage. Habe an Rentner Versicherung angerufen, warum ich bekomme später nicht für mein Sohn Rente als Mama, und Geld für die 3 Kinder von mein Mann bekommt die Kukuk
Rentnerversicherung zu mir hat gesagt soll ich Anspruch machen. Habe gemacht. Aber gesagt du gewinnst nichts.
Aber das ist tut weh , bin seit 21 Jahre zusammen mit Kinder die Kukuk nicht, die bekommt Rente für die Kinder ich nicht.

Vielen Dank im Voraus


-- Editiert von Verlegeservice-schmidt am 20.09.2018 12:21

-- Editiert von Verlegeservice-schmidt am 20.09.2018 12:22

-- Editiert von Moderator am 20.09.2018 14:10

-- Thema wurde verschoben am 20.09.2018 14:10

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Nach §56 SGB VI bekommt derjenige die Kindererziehungszeiten für die Rente angerechnet, der die Kinder in den ersten 3 Jahren nach der Geburt betreut.
Die Kinder Ihres Mannes waren älter als 3 Jahre. Alles was nach dem 3. Geburtstag passiert, ist für die Rente egal.
Sie haben daher keinen Anspruch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Verlegeservice-schmidt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

habe gehört neue Gesetzt, das mir Rentnerversicherung hat gesagt
da was mit bis 11 Jahre
Dann einfach Kukuk kriegt auch nichts
ICH DOCH DIE ERZOGEN 1

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Verlegeservice-schmidt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

PS

ok, dann warum meine Mann bekommt das nicht der doch von Geburt gekümmert über Kinder

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
ICH DOCH DIE ERZOGEN 1

... aber nicht in den ersten 3 Jahren nach der Geburt. Und darauf kommt es an.

Zitat:
ok, dann warum meine Mann bekommt das nicht der doch von Geburt gekümmert über Kinder

Die Erziehungszeit wird automatisch der (leiblichen) Mutter zugeordnet, wenn die Eltern keinen anderen Antrag stellen.
Wenn die (leibliche) Mutter und der Vater das gemeinsam beantragt hätten, hätten die Erziehungszeiten dem Vater zugeordnet (oder zumindest aufgeteilt) werden können.
Das ist aber nicht passiert.

-- Editiert von drkabo am 21.09.2018 15:17

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Verlegeservice-schmidt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber das nicht nur für mich tut weh, für schon erwachsenen Kinder auch
Gesetzt ist doof, Entschuldigung
soll was wechseln
wirklich tut weh

Danke für Antwort

ich warte auf mein Anspruch an Rentnereversicherung
Danke Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Verlegeservice-schmidt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch Mal PS
Das Jede KUKUK kann geboren und Kinder weg schmeissen und kriegt dafür Rente???????????????
Das ist Normal ???????????????

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Verlegeservice-schmidt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Enschuldigung
Noch PS
denken ich hab mit Spass 3 Kinder zu genommen ?
Ich mache mit Kinder als Spass Euch mir Oster Hase gebracht ----)))))))
Schule da begonnen anrufen..Kind am Sommer +30 mit Gumisteiffel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.716 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen