Regressforderung durch KFZ-Versicherung

19. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hpinter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)
Regressforderung durch KFZ-Versicherung

Hallo,

ich habe eine Frage:

Angenommen Versicherung X, stellt fest, dass Person A vorsätzlich einen KFZ-Haftpflichtschaden zum Beispiel fahren ohne Fahrerlaubnis oder mit Medikamenten Auto fährt, mit denen er nicht fahren darf.

Ich habe mal gelesen dass Versicherer die Regressforderungen begrenzen müssen

Stimmt das, weil das ja vorsätzlich ist?

Gruß

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Hpinter):

Stimmt das, weil das ja vorsätzlich ist?


Ja, stimmt.
Selbst beim Verschulden eines Unfalls mit falschem Schuhwerk (Zehentrenner beispielsweise) kann die Versicherung die Regulierung ablehnen bzw. einen Teil einbehalten.
Und das ist auch gut so.
Ich (Allgemeinheit) sehe es nicht ein, für die Doofheit anderer (falsches Schuhwerk, Alkohol, Drogen, Medikamenten oder fahren ohne Fahrerlaubnis) zu zahlen.

Ich empfehle mich.

-- Editiert von Seb_Weniger am 19.05.2016 14:05

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hpinter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Aber selbst bei fahren ohne Fahrerlaubnis ist doch der Regress auf 5000€ begrenzt, wenn ich das so richtig verstanden habe?

Das verstehe ich auch nicht.

-- Editiert von Hpinter am 19.05.2016 14:11

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Hpinter):
fahren ohne Fahrerlaubnis ist doch der Regress auf 5000€

Dass der erste Post darauf abzielt, konnte man leider nicht erahnen.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hpinter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Das war wirklich nur eine Verständnisfrage, weil ich finde es komisch, dass wenn man ohne Führerschein Auto fährt und die Versicherung dann nur 5000€ oder so zurückfordern kann?


-- Editiert von Hpinter am 19.05.2016 14:28

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Hpinter):
dann nur 5000€ oder so

Was wäre dir denn lieber?
Soll sie nix zahlen? Soll sie alles zahlen?

Ich empfehle mich.

-- Editiert von Seb_Weniger am 19.05.2016 14:42

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Haftpflichtversicherung kann bis zu 5.000€ Regress fordern, es sei denn der Unfall selbst wurde vorsätzlich herbeigeführt.
Die Vollkasko muss jedoch gar nicht zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hpinter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Heißt vorsätzlicher Unfall wäre in diesem Fall, wenn der Unfallverursacher absichtlich an ein geparktes Auto fährt. Dann muss die Versicherung gar nicht zahlen, aber wenn die Person ohne Führerschein fährt ist das zwar vorsätzlich aber der Unfall selber ist nicht vorsätzlich versursacht, wenn ich das richtig verstehe?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ja.
Es macht einen Unterschied, ob "nur" eine Obliegenheitsverletzung vorliegt (z.B. Alkohol, kein Führerschein, Unfallflucht) oder ob der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde.
Im ersten Fall ist der Regress begrenzt, im zweiten Fall nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hpinter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Und diesbezüglich hatte ich mal gelesen, dass der Regress auf 5- oder 10000€ begrenzt ist, das ist anscheinend echt so.

Aber öffnet man nicht Tür und Tor? Wenn man sagen kann man fährt vorsätzlich Auto obwohl man keinen Führerschein hat und man kommt mit nur einen niedrigen Regress davon???

0x Hilfreiche Antwort

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