Ein Bekannter hatte einen Rechtstreit. Die Rechtsschutzversicherung säumte bis einen Tag vor der Verhandlung, eine Zusage für die Übernahme der Kosten zu senden. Diese kam zu spät, so das der Bekannte sich vor Gericht ohne Anwalt schlug und vertrug. Es kam zwar ein akzeptabler Vergleich dabei heraus, geschah aber ein Protokollfehler seitens des Gerichts, der den Kompromiss z.T. wieder zunichte machte. Dies hatte der in solchen Dingen unerfahrene Bekannte bei der Widergabe des Tonbandprotokolls nicht realisiert.
Nun will er, dass die Rechtsschutzversicherung nicht nur im üblichen Rahmen (Gerichtskosten) einsteht, sondern auch für ihr Fristversäumnis (aus dem heraus das Übersehen dieses gravierenden Formfehlers überhaupt möglich war). Leider unterstellt sich die besagte Versicherung aber nicht dem Ombudsmann-Verfahren. Welche Wege bleiben im Allgemeinen, die Versicherung in die Pflicht zu nehmen (Beschwerdewege oder Ähnliches)?
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"Notlagen ? Produktiv machen !"
Rechtsschutzversicherung - Beschwerde oder Ähnliches?
7. September 2004
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Frage vom 7. September 2004 | 10:00
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - Beschwerde oder Ähnliches?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 7. September 2004 | 23:18
Von
Status: Schüler (372 Beiträge, 43x hilfreich)
erm... reicht es nicht, wenn man einen beitrag dazu verfasst?
Und jetzt?
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