Zwischen A und B besteht ein Darlehensvertrag!
Nun stirbt B und A möchte das Geld zurück.
Daher geht A zum Anwalt und bittet diesen, den Fall über die Rechtschutzversicherung abzurechnen.
Nach Abschluss des Falls bekommt A plötzlich und unerwartet die Rechnung des Anwalts, da dieser erst gar nicht bei der Versicherung angefragt hatte.
Des Weiteren wurde die Sache von dem Anwalt einfach als Erbschaftssache deklariert, was A aber erst später erfuhr, da er nicht in Kenntnis gesetzt wurde und nicht wissen konnte, dass aus einer Vertragssache, nur weil einer verstorben ist, ein Erbschaftsfall gemacht werden kann.
Der Anwalt hat nach dem Gesetz korrekt abgerechnet, aber niemals auf Kosten hingewiesen, obwohl er wusste, dass er mit der Versicherung abrechnen sollte.
Nun will die Versicherung nur ein Beratungsgespräch für Erbschafssachen, auf Kulanz hieß es, gewähren.
Obwohl eine Beratung sowieso versichert wäre, ist das doch keine Kulanz.
Bleibt jetzt die versicherte Person komplett auf den Kosten sitzen, nur weil der Anwalt die Sache falsch deklariert hat?
Kann es sich die Versicherung so einfach machen?
Es ist doch offensichtlich, dass es eine Vertragssache ist und das kann auch anhand der Unterlagen bewiesen werden, dass ein Vertrag bestand.
Wer kann mir dazu etwas mitteilen?
Rechtschutz
3. Januar 2006
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Frage vom 3. Januar 2006 | 17:05
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschutz
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2006 | 09:28
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 250x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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