Privathaftpflicht bei Unfall / Suizid ?

15. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
skyrat
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)
Privathaftpflicht bei Unfall / Suizid ?

Hallo,

folgende Situation:

Herr A wird beim überqueren einer Landstrasse von einem LKW erfasst und getötet. Nach Aussagen des Fahrers und eines Zeugen wird eine Selbsttötung vermutet.

Nun ist der Fahrer des LKW´s psychisch nicht in der Lage zu arbeiten und mehrere Wochen krankgeschrieben und möchte jetzt natürlich Schmerzensgeld bzw. eine Entschädigung haben.

Wer haftet nun für den "Schaden" des Fahrers ? Greift hier die Privathaftpflicht des Toten ein, Ehefrau oder Erben... ? Die Forderung könnte ja recht hoch werden. Wie geht man zur Einigung vor ? Rechtsschutz einschalten ?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zunächst wäre mal die BG zuständig würde ich sagen.
Diese wird dann wohl versuchen ihren Teil von der Versicherung wieder zu bekommen.

Darüber hinausgehende Forderungen könnte man erstmal bei der PHV stellen. Hier ist aber grundsätzlich fraglich, ob der Verursacher überhaupt schuldfähig war.
Wieso sollten Ehefrau oder Erben für einen Schaden haften, den sie nicht verursacht haben?

und RS einschalten kann man natürlich, hieße ja nur, dass man zum Anwalt geht.

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Wieso sollten Ehefrau oder Erben für einen Schaden haften, den sie nicht verursacht haben?


http://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/schadensersatz_und_schmerzensgeld_von_erben_des_opfers_gegen_erben_des_taeters_19177.html

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
skyrat
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

Nunja,

Ich habe gelesen das es es mehrere Urteile vom BGH gibt für eine grundsätzliche Haftung der Privathaftpflicht in solchen Fällen.

Insbesondere dann wenn der Betreffende aus schweren Depressionen heraus sich plötzlich zu so etwas entschließt handelt es sich nicht um Voratz sondern fällt unter "Gefahren des täglichen Lebens".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von skyrat):
Herr A wird beim überqueren einer Landstrasse von einem LKW erfasst und getötet. Nach Aussagen des Fahrers und eines Zeugen wird eine Selbsttötung vermutet.


Vielleicht sollte man erstmal abwarten, ob es überhaupt Suizid war und wie "unschuldig" der LKW-Fahrer ist?
"Beim Überqueren der Straße" klingt jetzt nicht nach: sprang unvermittelt aus dem Gestrüpp direkt vor mein Auto. Ein Selbstmörder hat nicht vor, die Straße zu überqueren.

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