Privathaftpflicht

25. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Muecke11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privathaftpflicht

Hallo,

meine Tochter 1 1/2 hat von meinem Schwiegervater die Brille kaputt gemacht.

Vorgang:
Meine Tochter war bei mir auf dem Arm als mein Schwiegervater kam und dutz dutzi machte. In dem moment hat meine Tochter blitzartig die Brille heruntergeschlagen, die viel auf den Steinboden
und war kaputt.

Schaden:
Bei der Brille ist ein Stück vom Glas abgesplittert, da es eine Randlose Brille ist.(Kostet ca.300 Euro)

Jetzt meine Frage:
Unsere Haftpflichtversicherung hat uns mitgeteilt das unsere Tochter unter 7 Jahre alt ist und da kann das Kind nicht Haftbar gemacht werden, ich hätte damit rechnen müssen das ein Kind in diesem Alter die Brille herunterschlagen kann.
Aus dem Grund zahlt die Versicherung nur 20 %.

Wir zahlen jetzt schon 15 Jahre in die Haftpflichtvericherung ein und haben sie noch nie beansprucht.

Ist das rechtens?

Probleme mit der Versicherung?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

Die Versicherung hat Recht. Die Tochter kann nicht haftbar gemacht werden.

Aber wie heißt es so schön?
"Eltern haften für ihre Kinder"!

Sie als aufsichtspflichtige Mutter waren Schuld daran, daß Ihre Tochter die Brille überhaupt in die Hände bekam. Das hat die Versicherung Ihnen doch auch geschrieben.

--> Also müßte Ihre Haftpflichtversicherung einspringen.

Ich wundere mich nicht, daß die Versicherung Ihnen trotzdem (bestimmt aus Kulanz) 20 % des Schdens gewährt hat;) Denn es wird wahrscheinlich die selbe Versicherung sein für Sie und Ihre Tochter :)

Bestimmt haben die gehofft, daß Sie sich mit den 20 % leicht abspeisen lassen.

Ich würde also noch eine Schadensmeldung machen, dann aber auf Ihren Namen.

Untertreiben Sie dabei aber nicht bei Ihrer Schuld, sonst ist es nachher noch ein "unvorhersehbares Ereignis" und Sie sind nach Ihrer Versicherung auch nicht schuld und somit haftpflichtig.


Gruß
Harry!

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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Ich würde also noch eine Schadensmeldung machen, dann aber auf Ihren Namen. <<

Gefährlicher Rat!

Nachdem die Versicherung aus Kulanz schon 20% zahlt (was sie nicht müsste, da die Aufsichtspflicht nicht verletzt war),
ist bei erneuter Meldung des gleichen Schadens unter anderem Schädigernamen der Versicherungsbetrug gleich schriftlich dokumentiert.

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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Die Versicherung hat gesagt, daß eine unter 7-Jährige nicht haftbar zu machen ist. Damit hat sie recht.

Weiterhin hat die Versicherung gesagt, daß die Mutter haftpflichtig ist, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Dies sehe ich genau so.

Die Mutter hat also einen Fehler gemacht, als sie den Schaden über die Haftpflicht des Kindes abrechnen lassen wollte. Diesen Fehler kann sie jederzeit berichtigen, indem sie den Schaden über den von der Versicherung ausgemachten Schädiger abzurechnen versucht.

Ich habe nicht vorgeschlagen, sollte es sich bei der Haftpflichtversicherung der Mutter um eine andere Versicherung handeln, daß die 20 % verschwiegen werden sollen. Wenn beide Versicherungen identisch sind, wird diese sowieso darauf kommen.

Also ich sehe da keine Gefahr.

Harry!


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#4
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

die mutter müsste aber dann ihre aufsichtspflicht verletzt haben...
mich würde ihre schilderung schon interessieren, wie eine mutter die aufsichtspflicht vernachlässigt, die ihre tochter auf dem arm trägt...


trotzdem gilt hier generell, dass das kind nicht strafmündig ist.
die kulanz der versicherung beruht hier auf die befiredigung eines vertrauensschaden, die von manchen versicherungsunternehmen auch mit gedeckt ist.

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#5
 Von 
Muecke11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,

Danke erstmal an alle!

Also es ist natürlich die gleiche Versicherung und bisher habe ich auch noch nichts an die Versicherung geschrieben (und sie hat auch noch nichts bezahlt), bisher war das nur eine telefonische Auskunft.

"Ich würde also noch eine Schadensmeldung machen, dann aber auf Ihren Namen. "

- soll ich das jetzt machen?
- wie könnte sowas aussehen?
- bekomm ich dann 100% oder auch 20%

MfG
Muecke



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#6
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

auch telefonische auskünfte werden ihrem vertrag zugespeichert.

sie würden sich also auf sehr dünnem eis bewegen... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ toedti2000

>>sie würden sich also auf sehr dünnem eis bewegen... .<<

Das ist eine sehr hübsche Umschreibung!

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#8
 Von 
Muecke11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also soll ich die 20% nehmen und zufrieden sein!?

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#9
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Nein, jedenfalls nicht sofort.

Rufen Sie doch einfach nochmal die Hotline an und schildern Sie, daß Sie den Schaden irrtümlich über die Versicherung Ihrer Tochter abrechnen lassen wollten.

Nunmehr wurden Sie ja von der Versicherung belehrt, daß Sie selbst haftpflichtig waren und daß Sie den Schaden nun natürlich über Ihre Versicherung abrechnen wollen.

Sie müssen aber auch Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Hat Ihre Tochter schon vorher gern mit Brillen gespielt? Ist dabei schon vorher mal eine Brille runtergefallen, wo zum Glück nichts passiert ist?


Und dann mal abwarten, was die machen. Schließlich haben die ja schon nach Ihrer ersten Schadensmeldung zugestanden, DASS Sie haftpflichtig sind. Da werden die wohl nur schwer wieder rauskommen.


Gruß
Harry!

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#10
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Nachdem hier zwei völlig gegensätzliche Meinungen vertreten werden, würde mich sehr interessieren, wie die Sache ausgeht.

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#11
 Von 
Tina S.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, wenn ich mich einmische und trotzdem zum Thema selbst keine große Hilfe bin: @Harry Das Kind ist 1 1/2 Jahre alt!!! Welche Gesellschaft schließt denn eigenständige Verträge für Kinder ab? Die ganze Familie (natürlich nicht der Opa) ist in einem Vertrag versichert.

Einen Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

@Tina S.:

Das bieten meines Wissens die meisten Gesellschaften an.

Aber grundsätzlich haste Recht: ein 1 1/2 jähriges Kind kann sich nicht haftpflichtig machen, also wäre eine "normale" Haftpflicht rausgeworfenes Geld.

Für solche Kinder werden dann aber Haftpflichtversicherungen mit sog. "Deliktsunfähigkeitsklausel" angeboten.
Z.B. Haftpflichtkasse Darmstadt, Deckungssumme 10.000,- Euro für 30Euro Jahresbeitrag.

Vorteil:
Wenn das Kind mal mit Oma und Opa auf Einkaufstour ist und da z.B. die teure Kristallvase zerdeppert, dann würden Oma und Opa den Schaden selbst zahlen müssen, wenn die nicht selbst haftpflichtversichert sind.

Gibt einem als Elterteil doch ein besseres Gefühl:-)

Gruß
Harry!


-- Editiert von Harry2000 am 28.01.2005 18:48:42

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#13
 Von 
guest123-369
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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