Privat oder Kfz Haftpflicht????

2. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jack007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat oder Kfz Haftpflicht????

Hallo,

ich brauche bitte dringend hilfe...

ich saß (auf der Rückbank) in dem Wagen (Bmw) eines Freundes und wollte, nachdem der Wagen stand und der Motor nicht mehr lief, aus dem Wagen aussteigen und öffnete die Tür. Dabei prallte die Tür gegen ein Parkendes Auto (Vw) . Eine Beule und Kratzer sind an dem Parkenden Wagen entstanden. Am Wagen meines Freundes ist nur eine leichte schramme. Übernimmt meine Private Haftpflicht den Schaden an dem VW oder etwa gegebenfalls die Kfz haftpflicht meines Freundes?

Vielen Dank!!!

MfG

Jack Dalson



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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wieso melden SIe es nicht umgehend Ihrer Privathaftpflicht ???
Die wird das dann schon sagen, wäre aber in Hinblick auf den SFR der KFZ-Haftpflicht die bessere Lösung


Gruß

Michael

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

nebenbei würde sich ihr freund gedanken machen, ob er sich nicht seinen schaden (höherstufung) bei ihnen wiederholt, wenn sie den schaden über die kfz-haftpflicht laufen lassen.

ureta

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Den Schaden übernimmt die KfZ-Haftpflicht. Wenn Dein Freund auf die Idee kommt, Dich für die Rückstufung des SFR in Regress zu nehmen, dann musst Du das aus eigener Tasche zahlen.

Die Privathaftplicht tritt hier nicht ein, da es sich um einen Schaden im motorisierten Verkehr handelt.

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Die Privathaftplicht tritt hier nicht ein, da es sich um einen Schaden im motorisierten Verkehr handelt. <<

Das seh ich anders.
Ich war in einem ähnlichen Fall der Geschädigte, und die Privathaftpflicht des Verursachers zahlte den Schaden anstandslos.

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#5
 Von 
Jack007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo epoeri,

was für einen fall hattest du denn`?? kannst du mir bitte antworten... oder sende mir bitte ggfs eine email: Jack_dalson@web.de

Vielen Dank!!!

MFG

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#6
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Die Antwort kann ich auch hier geben:
Meine Frau fuhr in eine Parklücke. Der Typ neben ihr öffnete die Beifahrertür und die grub sich bei meinem Wagen in die Fahrertür.
Der Beifahrer war ein Bekannter des Fahrers, die PH des Beifahrers hat bezahlt.
Ich habe allerdings die Unterlagen nicht mehr, weil das Auto schon vor drei Jahren verkauft wurde.

Das Einfachste: Den Schaden der PH melden.

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#7
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

ist aber im regelfall in der tat eher ein kh-schaden, denn ein ph-schaden.
man kann hier sicher dem die schuld zuweisen, der die tür öffnet, aber eben auch dem, der besitzer des fahrzeugs ist.

ich würde hier der schaden über die ph sicher nicht regulieren.

es werden von der kh eigentlich alle schäden beglichen, die durch fahren, ein- und aussteigen, be- und entladen entstehen...

sonst würde hier sicher wieder vielfach die ph für sanierungen von alten fahrzeugen zuständig ;)

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#8
 Von 
Mausbiber
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Grob gesagt gilt:

Wenn der Fahrer beim Ein- oder Aussteigen einen Schaden verursacht ist die Kfz-Versicherung dran.
Alle anderen Kfz-Insassen, die nicht durch die Fahrertür aussteigen (sonst evt. problematisch) sollten den Schaden bitte der privaten Haftpflichtversicherung melden.

Viel Glück

Mausbiber

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#9
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Sehe ich auch so, m.E.nach definitiv ein KH Schaden, sie könnens natürlich ihrer PHV melden, ich würde mir da aber keine allzu grossen Hoffnungen machen, eopoeri hat wohl immer wieder irgendwelche komischen Konstrukte die gegen läufiger Versicherungsleistung sind.
Gruss
miniway

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#10
 Von 
iwantyou
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte bei einer Mandantin einen ähnlichen Fall.
Die Beifahrerin hat die Beifahrertüre OHNE umzusehen geöffnet, ein Radfahrer krachte in die Türe des PKW der Mandantin.
Ich konnte mit der KFZ Versicherung die ABLEHNUNG des Schadens aushandeln.
Damit ist die Fahrerin/ Halterin/ Versicherungsnehmerin "RAUS" aus dem Fall.
Der geschädigte Radfahrer mußte sich an die Beifahrerin wenden!
Deren (nicht vorhandene) Privathaftpflicht hätte hier zahlen müssen. so aber ZAHLT DIE BEIFAHRERIN für den Schaden aus eigener Tasche.
(Dummheit und das ohne PH geht mal gar nicht.)

:pc:



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" "

-- Editiert von iwantyou am 16.10.2008 18:32

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#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Sofern eine Privathaftpflicht vorhanden ist muss diese leisten.

Die KFZ-Haftpflicht leistet für sonstige Fahrzeuginsassen nur subsidiär, also wen keine PHV vorhanden ist.

@iwantyou
>>>Ich konnte mit der KFZ Versicherung die ABLEHNUNG

Das war Glück denn grundsätzlich wird das Ein- und aussteigen dem Betrieb des KFZ zugeordnet. KH hätte hier keisten müssen wenn die Radfahrerin ordentlich Druck ausgeübt hätte.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
iwantyou
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

BigMikeOWL:

"Das war Glück denn grundsätzlich wird das Ein- und aussteigen dem Betrieb des KFZ zugeordnet. KH hätte hier keisten müssen wenn die Radfahrerin ordentlich Druck ausgeübt hätte."

Nee - das was Einwirken des Außendienstes auf den Sachbearbeiter/Innendienst zum Schutze der Kundin und Ihres SFR! ;-)



-----------------
"* Einfach mal voraus-denken! *"

-- Editiert von iwantyou am 18.10.2008 10:22

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

und glück oben drauf das keine klage gefolgt ist denn kh wär, wie geschrieben subsidiär aus der betriebsgefahr, einstandspflichtig

ob du es glaubst oder nicht aber das ist sogar bei deliktunfähigen kindern so.

g-r-e-e-t-z

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
iwantyou
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das seh i anders.

Die Haftpflicht mit Ihren beiden Schutzfunktionen würde sicher auch den Rechtsstreit im sinne des versicherten nicht scheuen, wenn schon mal auf Ablehnung entschieden wurde.

Außerdem ist die Regelung gefühlsmäßig korrekt.

Beispiel VN/ Fahrer nimmt Tramper mit.
Der/ die/ das Tramperlein steigt aus und ebensolcher Schaden entsteht.

Dann wäre der freundliche Tramperlein-Mitnehmer mächtig angesch....

Die entscheidende Frage des Innendienstes war: ist der Beifahrer in irgendeiner Eigenschaft verbunden mit dem Fahrzeug. d.h. gefahren: NEIN, VN: nein, Halter: nein. In diesem Fall Schwester: JA.

Das der Beifahrer nur PASSIV beteiligt war an der Fahrt und eben wegen blöd die Türe ohne Umschauen geöffnet hat kam mein Mandant hier glimpflich davon - nur der Restschaden im Innenverhältnis wäre zu klären (Wer zahl die Reparatur der Türe, die an der Kante/ Nähe Schoß eingeknickt wurde?)

Außerdem wäre zu diskutieren OB überhaupt und wie schnell der Postbote am Gehweg radeln darf?









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"* Einfach mal voraus-denken! *"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Hallo,

das kannst du sehen und fühlen wie du willst. fakt ist, das ein- und aussteigen eine typische betriebsgefahr sind und schäden dadurch auch zu lasten des kfz gehen, punkt.

bedeutet, die privathaftpflicht, mit der von dir genannten schutzfunktion, hätte vielleicht verschulden abgewiegelt, dann wär kh auf alle fälle wieder drin.

der tramper? ja, lieber fahrzeughalter, pech gehabt wenn der tramper nicht versichert ist, lass ihn lieber stehen.

>>>(Wer zahl die Reparatur der Türe, die an der Kante/ Nähe Schoß eingeknickt wurde?)

der schädiger, beifahrer, wer denn sonst?

- hier scheidet kh doch klar wegen eigenschaden aus.

>>>Das der Beifahrer nur PASSIV beteiligt war an der Fahrt und eben wegen blöd die Türe ohne Umschauen geöffnet hat kam mein Mandant hier glimpflich davon

wie geschrieben, das ist falsch. der SB hat so argumentiert und der beifahrer hats hingenommen und gezahlt.

ruf den sSB doch nochmal an und frage ihn, was er denn gemacht hätte wenn der radfahrer eine klage angedroht hätte - ich kann es dir sagen ;)

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
iwantyou
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

BigMikeOWL


DU HAST RECHT!

:augenroll:

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"* Einfach mal voraus-denken! *"

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