Privat Haftplichtschaden ???

18. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Milchkuh
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat Haftplichtschaden ???

Hallo, ein kleines Problem mit hat ein Nachbar beim Fahrrad fahren, den Außenspiegel abgerissen. Ich habe das am nächsten Werktag bemerkt. Bin natürlich gleich zur Polizei gefahren und habe eine Anzeige gemacht auf unbekannt. In der zwischen Zeit hat unser Nachbar mir einen Zettel in den Briefkasten geworfen !!
Er meinte dass er mir den Schaden bezahlt, eventuell Haftpflicht Versicherung.

Meine Frage ist kann ich die Anzeige bei der Polizei zurück ziehen und muss mein Nachbar jetzt mit Kosequenzen rechnen, wenn ich die Anzeige zurück ziehe dürfte meinem Nachbar eigentlich nichts mehr passieren oder ?

Weil es Schade wäre, wenn er jetzt eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht am Hals hat.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wenn er zahlt würde ich die Anzeige von mir aus zurückziehen. DIe Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft würde das Verfahren dann eh einstellen. So spart man denen ein wenig Arbeit.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Eine Anzeige wegen Unfallflucht kann man nicht zurückziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Hat der Nachbar gesagt, warum er sich nicht gleich bei Ihnen gemeldet hat? Er kannte doch sicher Ihr Auto, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Milchkuh
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat geklingelt, dummerweise ist unsere Klingel zur Zeit kaputt, da hat er gleich einen Zettel in den Briefkasten, sagt er zumindest.

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