Privat Haftpflicht - Schadensfall vor 2 Jahren?

7. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
MAG2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat Haftpflicht - Schadensfall vor 2 Jahren?

Hallo *,

Ist es möglich bei einer Haftpflichtversicherung einen Schaden, der 2 Jahre zurückliegt, noch abzurechnen, zB. damals Schlüssel verloren und Schloss ausgetauscht, dafür selber die Kosten getragen. Heute muss wg. Vermieter wieder Originalschloss rein mit zusätzlichen Kosten...
Über Antwort würde ich mich freuen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Ich schätze die Chancen dafür als eher gering ein. Die Versicherung wird sich unter Umständen auf die unverzügliche Anzeigepflicht nach Eintritt des Schaden berufen. Ein Versuch ist es dennoch Wert. Vorab wäre zu klären, ob Schlüsselverlust in Ihrer Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen ist. M. E. ist das keine generell vom Versicherungsschutz umfasste Position.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nur sofern "Schlüsselverlust" im Vertrag eingeschlossen ist:
Dann würde ich den Schaden auch jetzt noch melden, da auch jetzt erst durch den Vermieter Forderungen an Dich gestellt wurden. Grundsätzlich tritt ein Versicherungsfall in der Haftpflicht dann auf, wenn an mich Forderungen gestellt werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Mit Forderungen ist man doch schon vor zwei Jahren an Sie herangetreten (Schloss austauschen; dann würde ein Fristverseumen der Anzeigepflicht vorliegen, wobei dann m. E. kein Anspruch des Vermieters mehr besteht) oder haben Sie dies eigenmächtig veranlasst?

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

MAG2 hatte geschrieben, daß er auf seine Kosten ein einfaches Schloß einbaute, ich nehme an, daß der Hauseigentümer erst jetzt ein Originalschloß verlangt.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Dann ergänzend vielleicht nur noch soviel:

Da mir die AHB von MAG2 nicht bekannt sind folgender Link zum Vergleich:
http://www.gdv.de/fachservice/7433.htm

Wenn in Ihren/Seinen Bedingungen eine ähnliche Passage wie die unter AHB Nr. 25.1 der GDV-Musterbedingungen ist, dann greift Nr.26.2.

Also einfach mal in den Bedingungen nachschlagen.

Grüße

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