Hallo,
mein PKW wurde beim Parken durch einen Fahrradfahrer beschädigt. Der hatte darauf hin die Polizei verständigt und es wurde eine Unfallmeldung aufgenommen. Ich habe darauf hin einen Kostenvoranschlag bei meinem Händler erstellen lassen, der sich auf netto 1.300 € beläuft.
Jetzt kann das Schreiben von der Sicherung, in dem Sie mir eine Kostenübernahmebestätigung erteilen, wozu ich die Reparaturrechnung einreichen soll. Was mich wundert ist, dass noch eine "Prüfung Kostenvoranschlag" angehangen ist, in der der Schaden bei einer anderen Werkstatt kalkuliert wurde und der hier nur netto 962 € beträgt.
Die Versicherung kann mir doch nicht vorschreiben, wo ich mein Auto reparieren lasse?
Was ist, wenn ich beim Händler reparieren lasse? Muss die Versicherung dann 1.300 € zahlen?
Was ist, wenn ich eine fiktive Abrechnung wünsche? Kann ich dann die vollen 1.300 € netto des Kostenvoranschlags fordern?
Danke und Grüße
PKW beim Parken beschädigt; gegnerische Haftpflicht fordert Reparatur in anderer Werkstatt
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
du hast eine Schadenminderungspflicht, musst also die günstigste Werkstatt mit einwandfreier Qualität nehmen.
Wenn du freiwillig eine Luxuswerkstatt beauftragst zahlst du die Differenz aus eigener Tasche.
Wie unterscheiden sich die beiden Werkstätten denn? Marke vs. freie?
Und wie wäre es mal bei deiner Werkstatt anzufragen, ob sie den Auftrag auch für 962 Euro haben wollen. Da hast du eine relativ gute Verhandlungsperspektive, mehr zahlt die Versicherung halt nicht.
Stefan
ZitatHallo, :
du hast eine Schadenminderungspflicht, musst also die günstigste Werkstatt mit einwandfreier Qualität nehmen.
Wenn du freiwillig eine Luxuswerkstatt beauftragst zahlst du die Differenz aus eigener Tasche.
Wie unterscheiden sich die beiden Werkstätten denn? Marke vs. freie?
Und wie wäre es mal bei deiner Werkstatt anzufragen, ob sie den Auftrag auch für 962 Euro haben wollen. Da hast du eine relativ gute Verhandlungsperspektive, mehr zahlt die Versicherung halt nicht.
Stefan
Bei einem Leasingfahrzeug (neu) muss die Versicherung u. U. die Luxuswerkstatt aufgrund der Garantie bezahlen...
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Es handelt sich um eine Markenwerkstatt dort wo ich mein PKW her habe. Das eine Jahr Gebrauchtwagengarantie läuft dort auch noch.
Vll werde ich eine andere Werkstatt (Lackierspezialist) anfragen bzw. müsste ich das dann ja gezwungenermaßen. Wer weiß, was die Vorgeschlagene für eine Arbeit leistet. Aber für mich ist es seltsam, dass die Versicherung sich quasi den billigsten rausnehmen und dann die Erstattung diktieren kann. Ich habe doch ein Recht auf volle Entschädigung und es ist auch keine "Luxuswerkstatt".
Wenn im Schreiben steht: "für die Reparatur des Fahrzeugs erteilen wir eine Kostenübernahmebestätigung. Bitte reichen Sie die Reparaturrechnung ein oder lassen Sie die Rechnung nebst Abtretung von Ihrer Werkstatt einreichen." klingt das für mich, als ob die vollen Kosten übernommen werden? Der Betrag von 962 € bezieht sich dann doch nur auf die fiktive Abrechnung, die optional auch im Schreiben genannt wird? Oder liege ich da falsch?
Es handelt sich um eine Markenwerkstatt dort wo ich mein PKW her habe. Das eine Jahr Gebrauchtwagengarantie läuft dort auch noch.
Vll werde ich eine andere Werkstatt (Lackierspezialist) anfragen bzw. müsste ich das dann ja gezwungenermaßen. Wer weiß, was die Vorgeschlagene für eine Arbeit leistet. Aber für mich ist es seltsam, dass die Versicherung sich quasi den billigsten rausnehmen und dann die Erstattung diktieren kann. Ich habe doch ein Recht auf volle Entschädigung und es ist auch keine "Luxuswerkstatt".
Wenn im Schreiben steht: "für die Reparatur des Fahrzeugs erteilen wir eine Kostenübernahmebestätigung. Bitte reichen Sie die Reparaturrechnung ein oder lassen Sie die Rechnung nebst Abtretung von Ihrer Werkstatt einreichen." klingt das für mich, als ob die vollen Kosten übernommen werden? Der Betrag von 962 € bezieht sich dann doch nur auf die fiktive Abrechnung, die optional auch im Schreiben genannt wird? Oder liege ich da falsch?
Zitatmehr zahlt die Versicherung halt nicht :
Gerne gekürzt werden: UPE-Aufschläge, Verbringungskosten
Ist aber gerichtlich durchzusetzen. Daher wäre interessant, wo die Abweichungen zum KVA sind.
Hallo,
Ja, da könntest du recht haben, der Nettobetrag deutet auch daraufhin (diese Info war mir leider nicht aufgefallen).Zitat:Der Betrag von 962 € bezieht sich dann doch nur auf die fiktive Abrechnung, die optional auch im Schreiben genannt wird?
Lackieren die denn überhaupt selber? Wenn nicht, dann könnte die Versicherung schon verlangen dürfen, dass du direkt zum Lackierer gehst und nicht den Umweg über die andere Werkstatt (die dafür sicher eine art Provision kassiert).Zitat:Es handelt sich um eine Markenwerkstatt dort wo ich mein PKW her habe.
Genauso seltsam wäre es, wenn du dir einfach die teuerste Werkstatt raussuchen könntest.Zitat:Aber für mich ist es seltsam, dass die Versicherung sich quasi den billigsten rausnehmen und dann die Erstattung diktieren kann.
Wenn du aber gute Gründe hast (z.B. Vertragswerkstatt oder Stammwerkstatt), dann wird die Versicherung das in der Regel nicht ablehnen können. Du musst dich sicher nicht auf eine dubiose Hinterhofwerkstatt einlassen.
Stefan
.
Hallo timos,
ZitatDie Versicherung kann mir doch nicht vorschreiben, wo ich mein Auto reparieren lasse? :
Nein, das kann sie so pauschal nicht.
Es kommt auf den Einzelfall an.
Was für ein Fahrzeug und wie alt? Wurde das Fahrzeug z.B. bisher immer in der Markenwerkstatt repariert,
hat der Geschädigte Anspruch auf eine Reparatur in der Markenwerkstatt.
Zitatder Schaden bei einer anderen Werkstatt kalkuliert wurde und der hier nur netto 962 € beträgt. :
Und wo sind hier genau die Unterschiede zu finden?
Nur beim Stundenlohn? Wie hoch ist der jeweilige?
gruß charly
ZitatLackieren die denn überhaupt selber? Wenn nicht, dann könnte die Versicherung schon verlangen dürfen, dass du direkt zum Lackierer gehst und nicht den Umweg über die andere Werkstatt (die dafür sicher eine art Provision kassiert). :
Ja, die lackieren selber.
ZitatWas für ein Fahrzeug und wie alt? Wurde das Fahrzeug z.B. bisher immer in der Markenwerkstatt repariert, :
hat der Geschädigte Anspruch auf eine Reparatur in der Markenwerkstatt.
Es handelt sich um einen Seat Leon BJ 2011. Ich bin der Zeitbesitzer, weshalb ich nicht sicher weiß, ob der immer in einer Markenwerkstatt repariert wurde.
ZitatUnd wo sind hier genau die Unterschiede zu finden? :
Nur beim Stundenlohn? Wie hoch ist der jeweilige?
Die Unterschiede bestehen beim Arbeitslohn (Eingangskalkulation 429 € im Vergleich zur anderen Werkstatt mit 313,20 €) und bei den Lackierarbeiten inkl. Lackmaterial (Eingangskalkulation 872,40 € im Vergleich zur anderen Werkstatt mit 642,06 €).
Im Schreiben steht, dass der hier vorgenommenen Rechnung folgende Stundenverrechnungssätze eines regionalen Fachbetriebs zugrunde liegen: Karosserie 108 €, Lack inkl. Lackmaterial 156,60 €.
Ich tendiere im Moment dazu, zu einem Lackierspezialisten zu gehen (mit dem ich schon gute Erfahrungen habe) und mir das Geld per fiktiver Abrechnung auszahlen zu lassen.
Grüße
Grüße
ZitatEs handelt sich um einen Seat Leon BJ 2011. Ich bin der Zeitbesitzer, weshalb ich nicht sicher weiß, ob der immer in einer Markenwerkstatt repariert wurde. :
Die Frage ist auch, ob er überhaupt schon mal repariert werden musste. Ich würde eher mal ins Service-Heft schauen, ob alle Inspektionen bei einer Markenwerkstatt gemacht wurden. Das wäre für mich zusammen mit der noch laufenden Gebrauchtwagengarantie ein klares Indiz in Richtung Markenwerkstatt.
Zitat:Wenn im Schreiben steht: "für die Reparatur des Fahrzeugs erteilen wir eine Kostenübernahmebestätigung. Bitte reichen Sie die Reparaturrechnung ein oder lassen Sie die Rechnung nebst Abtretung von Ihrer Werkstatt einreichen." klingt das für mich, als ob die vollen Kosten übernommen werden? Der Betrag von 962 € bezieht sich dann doch nur auf die fiktive Abrechnung, die optional auch im Schreiben genannt wird? Oder liege ich da falsch?
Das sehe ich persönlich auch so. Im Zweifelsfall würde ich einfach mal bei der Versicherung nachfragen, ob die Kosten der eigenen Stammwerkstatt, wo man noch Garantie auf den Wagen hat, bei Reparatur nach Vorgabe vorbehaltlos übernommen werden, so wie im Schreiben angegeben.
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ZitatDer Betrag von 962 € bezieht sich dann doch nur auf die fiktive Abrechnung, die optional auch im Schreiben genannt wird? Oder liege ich da falsch? :
ZitatDas sehe ich persönlich auch so. :
Nein, beide Angebote sind doch schon netto.
Die 962€ ist die Alternativkalkulation der Versicherung.
Teil der Versicherung mit, dass sie doch bitte auf Basis deines Kostenanschlages netto regulieren sollen, ansonsten
mußt du leider einen Anwalt einschalten der den Schaden bestimmt erst einmal von einem unabhängigen
Sachverständigen feststellen lässt.
Dann kommen zu den 1300€ nochmal ein paar hundert Euro Rechtsanwalts- und Gutachterkosten hinzu.
Und es ist ungewiss, ob es nach dem Gutachten bei den 1300€ bleibt.
gruß charly
PS: Was sein könnte, ist dass du dann die Kosten für den Kostenanschlag von deiner Werkstatt
nicht ersetzt bekommst.
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