PKW beim Parken beschädigt; gegnerische Haftpflicht fordert Reparatur in anderer Werkstatt

6. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
timos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
PKW beim Parken beschädigt; gegnerische Haftpflicht fordert Reparatur in anderer Werkstatt

Hallo,
mein PKW wurde beim Parken durch einen Fahrradfahrer beschädigt. Der hatte darauf hin die Polizei verständigt und es wurde eine Unfallmeldung aufgenommen. Ich habe darauf hin einen Kostenvoranschlag bei meinem Händler erstellen lassen, der sich auf netto 1.300 € beläuft.

Jetzt kann das Schreiben von der Sicherung, in dem Sie mir eine Kostenübernahmebestätigung erteilen, wozu ich die Reparaturrechnung einreichen soll. Was mich wundert ist, dass noch eine "Prüfung Kostenvoranschlag" angehangen ist, in der der Schaden bei einer anderen Werkstatt kalkuliert wurde und der hier nur netto 962 € beträgt.

Die Versicherung kann mir doch nicht vorschreiben, wo ich mein Auto reparieren lasse?
Was ist, wenn ich beim Händler reparieren lasse? Muss die Versicherung dann 1.300 € zahlen?
Was ist, wenn ich eine fiktive Abrechnung wünsche? Kann ich dann die vollen 1.300 € netto des Kostenvoranschlags fordern?

Danke und Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

du hast eine Schadenminderungspflicht, musst also die günstigste Werkstatt mit einwandfreier Qualität nehmen.
Wenn du freiwillig eine Luxuswerkstatt beauftragst zahlst du die Differenz aus eigener Tasche.

Wie unterscheiden sich die beiden Werkstätten denn? Marke vs. freie?

Und wie wäre es mal bei deiner Werkstatt anzufragen, ob sie den Auftrag auch für 962 Euro haben wollen. Da hast du eine relativ gute Verhandlungsperspektive, mehr zahlt die Versicherung halt nicht.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

du hast eine Schadenminderungspflicht, musst also die günstigste Werkstatt mit einwandfreier Qualität nehmen.
Wenn du freiwillig eine Luxuswerkstatt beauftragst zahlst du die Differenz aus eigener Tasche.

Wie unterscheiden sich die beiden Werkstätten denn? Marke vs. freie?

Und wie wäre es mal bei deiner Werkstatt anzufragen, ob sie den Auftrag auch für 962 Euro haben wollen. Da hast du eine relativ gute Verhandlungsperspektive, mehr zahlt die Versicherung halt nicht.

Stefan


Bei einem Leasingfahrzeug (neu) muss die Versicherung u. U. die Luxuswerkstatt aufgrund der Garantie bezahlen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
timos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um eine Markenwerkstatt dort wo ich mein PKW her habe. Das eine Jahr Gebrauchtwagengarantie läuft dort auch noch.

Vll werde ich eine andere Werkstatt (Lackierspezialist) anfragen bzw. müsste ich das dann ja gezwungenermaßen. Wer weiß, was die Vorgeschlagene für eine Arbeit leistet. Aber für mich ist es seltsam, dass die Versicherung sich quasi den billigsten rausnehmen und dann die Erstattung diktieren kann. Ich habe doch ein Recht auf volle Entschädigung und es ist auch keine "Luxuswerkstatt".

Wenn im Schreiben steht: "für die Reparatur des Fahrzeugs erteilen wir eine Kostenübernahmebestätigung. Bitte reichen Sie die Reparaturrechnung ein oder lassen Sie die Rechnung nebst Abtretung von Ihrer Werkstatt einreichen." klingt das für mich, als ob die vollen Kosten übernommen werden? Der Betrag von 962 € bezieht sich dann doch nur auf die fiktive Abrechnung, die optional auch im Schreiben genannt wird? Oder liege ich da falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
timos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um eine Markenwerkstatt dort wo ich mein PKW her habe. Das eine Jahr Gebrauchtwagengarantie läuft dort auch noch.

Vll werde ich eine andere Werkstatt (Lackierspezialist) anfragen bzw. müsste ich das dann ja gezwungenermaßen. Wer weiß, was die Vorgeschlagene für eine Arbeit leistet. Aber für mich ist es seltsam, dass die Versicherung sich quasi den billigsten rausnehmen und dann die Erstattung diktieren kann. Ich habe doch ein Recht auf volle Entschädigung und es ist auch keine "Luxuswerkstatt".

Wenn im Schreiben steht: "für die Reparatur des Fahrzeugs erteilen wir eine Kostenübernahmebestätigung. Bitte reichen Sie die Reparaturrechnung ein oder lassen Sie die Rechnung nebst Abtretung von Ihrer Werkstatt einreichen." klingt das für mich, als ob die vollen Kosten übernommen werden? Der Betrag von 962 € bezieht sich dann doch nur auf die fiktive Abrechnung, die optional auch im Schreiben genannt wird? Oder liege ich da falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
mehr zahlt die Versicherung halt nicht


Gerne gekürzt werden: UPE-Aufschläge, Verbringungskosten
Ist aber gerichtlich durchzusetzen. Daher wäre interessant, wo die Abweichungen zum KVA sind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Betrag von 962 € bezieht sich dann doch nur auf die fiktive Abrechnung, die optional auch im Schreiben genannt wird?
Ja, da könntest du recht haben, der Nettobetrag deutet auch daraufhin (diese Info war mir leider nicht aufgefallen).

Zitat:
Es handelt sich um eine Markenwerkstatt dort wo ich mein PKW her habe.
Lackieren die denn überhaupt selber? Wenn nicht, dann könnte die Versicherung schon verlangen dürfen, dass du direkt zum Lackierer gehst und nicht den Umweg über die andere Werkstatt (die dafür sicher eine art Provision kassiert).

Zitat:
Aber für mich ist es seltsam, dass die Versicherung sich quasi den billigsten rausnehmen und dann die Erstattung diktieren kann.
Genauso seltsam wäre es, wenn du dir einfach die teuerste Werkstatt raussuchen könntest.
Wenn du aber gute Gründe hast (z.B. Vertragswerkstatt oder Stammwerkstatt), dann wird die Versicherung das in der Regel nicht ablehnen können. Du musst dich sicher nicht auf eine dubiose Hinterhofwerkstatt einlassen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Hallo timos,


Zitat (von timos):
Die Versicherung kann mir doch nicht vorschreiben, wo ich mein Auto reparieren lasse?


Nein, das kann sie so pauschal nicht.
Es kommt auf den Einzelfall an.

Was für ein Fahrzeug und wie alt? Wurde das Fahrzeug z.B. bisher immer in der Markenwerkstatt repariert,
hat der Geschädigte Anspruch auf eine Reparatur in der Markenwerkstatt.


Zitat (von timos):
der Schaden bei einer anderen Werkstatt kalkuliert wurde und der hier nur netto 962 € beträgt.



Und wo sind hier genau die Unterschiede zu finden?
Nur beim Stundenlohn? Wie hoch ist der jeweilige?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
timos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Lackieren die denn überhaupt selber? Wenn nicht, dann könnte die Versicherung schon verlangen dürfen, dass du direkt zum Lackierer gehst und nicht den Umweg über die andere Werkstatt (die dafür sicher eine art Provision kassiert).


Ja, die lackieren selber.

Zitat (von charlyt4):
Was für ein Fahrzeug und wie alt? Wurde das Fahrzeug z.B. bisher immer in der Markenwerkstatt repariert,
hat der Geschädigte Anspruch auf eine Reparatur in der Markenwerkstatt.


Es handelt sich um einen Seat Leon BJ 2011. Ich bin der Zeitbesitzer, weshalb ich nicht sicher weiß, ob der immer in einer Markenwerkstatt repariert wurde.

Zitat (von charlyt4):
Und wo sind hier genau die Unterschiede zu finden?
Nur beim Stundenlohn? Wie hoch ist der jeweilige?


Die Unterschiede bestehen beim Arbeitslohn (Eingangskalkulation 429 € im Vergleich zur anderen Werkstatt mit 313,20 €) und bei den Lackierarbeiten inkl. Lackmaterial (Eingangskalkulation 872,40 € im Vergleich zur anderen Werkstatt mit 642,06 €).

Im Schreiben steht, dass der hier vorgenommenen Rechnung folgende Stundenverrechnungssätze eines regionalen Fachbetriebs zugrunde liegen: Karosserie 108 €, Lack inkl. Lackmaterial 156,60 €.

Ich tendiere im Moment dazu, zu einem Lackierspezialisten zu gehen (mit dem ich schon gute Erfahrungen habe) und mir das Geld per fiktiver Abrechnung auszahlen zu lassen.

Grüße



Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von timos):
Es handelt sich um einen Seat Leon BJ 2011. Ich bin der Zeitbesitzer, weshalb ich nicht sicher weiß, ob der immer in einer Markenwerkstatt repariert wurde.


Die Frage ist auch, ob er überhaupt schon mal repariert werden musste. Ich würde eher mal ins Service-Heft schauen, ob alle Inspektionen bei einer Markenwerkstatt gemacht wurden. Das wäre für mich zusammen mit der noch laufenden Gebrauchtwagengarantie ein klares Indiz in Richtung Markenwerkstatt.

Zitat:
Wenn im Schreiben steht: "für die Reparatur des Fahrzeugs erteilen wir eine Kostenübernahmebestätigung. Bitte reichen Sie die Reparaturrechnung ein oder lassen Sie die Rechnung nebst Abtretung von Ihrer Werkstatt einreichen." klingt das für mich, als ob die vollen Kosten übernommen werden? Der Betrag von 962 € bezieht sich dann doch nur auf die fiktive Abrechnung, die optional auch im Schreiben genannt wird? Oder liege ich da falsch?


Das sehe ich persönlich auch so. Im Zweifelsfall würde ich einfach mal bei der Versicherung nachfragen, ob die Kosten der eigenen Stammwerkstatt, wo man noch Garantie auf den Wagen hat, bei Reparatur nach Vorgabe vorbehaltlos übernommen werden, so wie im Schreiben angegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von timos):
Der Betrag von 962 € bezieht sich dann doch nur auf die fiktive Abrechnung, die optional auch im Schreiben genannt wird? Oder liege ich da falsch?



Zitat (von arnonym117):
Das sehe ich persönlich auch so.



Nein, beide Angebote sind doch schon netto.
Die 962€ ist die Alternativkalkulation der Versicherung.

Teil der Versicherung mit, dass sie doch bitte auf Basis deines Kostenanschlages netto regulieren sollen, ansonsten
mußt du leider einen Anwalt einschalten der den Schaden bestimmt erst einmal von einem unabhängigen
Sachverständigen feststellen lässt.

Dann kommen zu den 1300€ nochmal ein paar hundert Euro Rechtsanwalts- und Gutachterkosten hinzu.
Und es ist ungewiss, ob es nach dem Gutachten bei den 1300€ bleibt.



gruß charly



PS: Was sein könnte, ist dass du dann die Kosten für den Kostenanschlag von deiner Werkstatt
nicht ersetzt bekommst.





Signatur:

Gruß Charly

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