Hallo,
folgendes problem....mir hat jemand die vorfahrt genommen und mein auto ist ein wirtschaflicher totalschaden.Der gutachter von meiner werkstatt hat 22 tage nutzungsausfall ins gutachten geschrieben.Ich habe die auch voll ausgnutzt mit einem 2 klassen kleineren leihwagen.Mein anwalt behauptet jetzt diese 22tage nutzungsausfall wären nicht durch zusetzen bei der gegnerischen versicherung. Ich habe dann nach den 22 tagen mir für 3 wochen mir ein 250 euro auto für den übergang gekauft bis ich den passenden wagen gefunden habe.Den habe ich dann auch kurz darauf gefunden und gekauft.Ich brauchte den leihwagen weil ich nachts den wagen für meinen job brauchte(zeitungszusteller) und um meine tochter in die schule zu bringen wir leben etwas auf dem land.Wieso meint mein anwalt das mit dem leihwagen wäre nicht durch zusetzen????? Wofür gibt es sonst den nutzungsausfall?!
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"Recht haben und Recht bekommen.........."
Nutzungsausfall - mein Anwalt meint Leihwagen wäre nicht durchzusetzen?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
--- editiert vom Admin
habe auch nur den mietwagen genommen mehr möchte ich auch nicht. ;-) Nur weil man anwalt daran zweifelt bzw der übernahme.
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"Recht haben und Recht bekommen.........."
-- Editiert von Lotus Five am 27.01.2007 16:46:47
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dein Anwalt spielt wahrscheinlich auf den Inhalt des Gutachtens ab.
Die gegnerische Versicherung wird nicht anerkennen, dass 22 Tage notwendig sind, um einen neuen Wagen zu beschaffen. Aus welchen Gründen auch immer müssen Gutachten nicht immer neutral sein.
Dennoch würde ich diese Kosten zunächst einzufordern versuchen.
--- editiert vom Admin
22 tage ist schon viel (wenns nicht gerade ein 67'er chevi ist) und auch unrealistisch aber trotzdem,
im moment wird hier über ungelegte eier diskutiert
eine echte ablehnung der VR liegt ja noch gar nicht vor oder?
Nein eine ablehnung liegt noch nicht vor...War halt immer die aussage meines anwalts für verkehrsrecht.
Die gegnerische versicherung zahlt im augenblick auch nicht,da die gegnerische partei sich bis heute nicht zum unfall schriftlich ihrer versicherung gegenüber geäußert hat.Der unfall war ende november 2006.Anfang februar 2007 erhebt mein anwalt klage gegen die versicherung.
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"Recht haben und Recht bekommen.........."
-- Editiert von Lotus Five am 28.01.2007 19:26:24
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich (Modell, Baujahr, ...)?
Um einen BMW E34 TDS Bj 1992.
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"Recht haben und Recht bekommen.........."
So selten ist ein 525 tds doch auch nicht. Ich denke da kommt es evtl. sehr auf die Begründung für den langen Nutzungsausfall an. Alles was über 2 Wochen ist muß der Sachverständige schon vernünftig begründen können.
Aber letztlich entscheidend ist immer noch wie lange es bei Dir in wirklichkeit gedauert hat.
Der hatte vollausstattung und war 1a gepflegt sehr selten sagte der gutachter für das baujahr und die km leistung.Vielleicht deswegen....
Und jetzt?
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