Neuer KFZ Beitrag nach Ummeldung

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go486074-44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer KFZ Beitrag nach Ummeldung

Hallo,

ich bin vor kurzem von Brandenburg nach Berlin gezogen und habe nun mein Motorrad dementsprechend umgemeldet. Zuvor teilte ich der Versicherung meinen Umzug mit und erhielt eine EVB Nummer die ich für die Ummeldung benötigen würde. 1 Tag nach der Ummeldung bekam ich dann auch eine neue Rechnung. Der bisherige Betrag von ca. 130€ wurde aufgrund der neuen Regionalklasse auf 360€!! angehoben. Dh die Versicherung ist einfach doppelt so teuer geworden, ohne das ich jemals über den neuen Betrag vorab informiert wurde.

Ist das so rechtens ? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Die Versicherung verneinte eine Sonderkündigung.

Beste Grüße,
Chris

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119399 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von go486074-44):
Ist das so rechtens ?

Klar. Man verursacht ein höheres Risiko, somit muss man auch dafür zahlen.



Zitat (von go486074-44):
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen lesen, was dort zu dem Thema steht.
Würde mich aber wundern, wenn es da ein Sonderkündigungsrecht geben würde. Denn die Versicherung hat ja nicht den Beitrag erhöht, was üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht auslösen würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Man kann sich selbständig vor einem Umzug informieren, die Regionalklassen sind jederzeit zugänglich und kein Geschäftsgeheimnis.

Die Musterbedingungen sehen ein Kündigungsrecht vor, zu bedenken gebe ich nur, die Regionalklasse liegt allen KFZ-Versicherungen zu Grunde

1x Hilfreiche Antwort

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