Mutter liegt (schwer) verletzt im Krankenhaus aufgrund eines Autounfalls - Haftpflichtversicherung?

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wesnate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter liegt (schwer) verletzt im Krankenhaus aufgrund eines Autounfalls - Haftpflichtversicherung?

Hallo liebe Community,

letze Woche Sonntag (02.07.2017) sind mein Vater, mein Bruder und meine Mutter in einen Verkehrsunfall geraten.
Der Fahrer ist mein Vater, der gleichzeitig auch Haftpflichtversichert ist.

Vorfall: Sie sind auf der Autobahn mit einer hohen Geschwindigkeit aufgrund einer Baustelle ins Schleudern geraten, daraufhin rechts aus der Fahrbahn geflogen.
Der Wagen ist auf allen vier Rädern gelandet, jedoch hat sich das Auto frontal zwei- bis drei Mal aufgrund eines Hügels überschlagen.

Das Auto erlitt einen Totalschaden.
Mein Vater und mein Bruder kamen mit Prellungen und kleinen Wunden davon, welche ambulant behandelt werden konnten.

Meine Mutter jedoch, ist schwer verletzt.
Sie liegt seit des Unfalls in einem Krankenhaus und wurde im Nackenbereich operiert.
Es folgen zwei weitere Operationen an einem Bein.
Sie befindet sich außer Lebensgefahr, musste aber nach dem Unfall in der Intensivstation behandelt werden.

Für mich psychisch total der Schock einen Anruf um 06:00 Uhr an einem Sonntag zu erhalten.


Meine Frage ist nun kurz und knapp:

Was genau steht mir durch die Haftpflichtversicherung (für das Auto) zu?

Stark verletzt wurde ja meine Mutter (Beifahrerin).

- Sind Personenschäden auch für die gedeckt?
- Gibt es Möglichkeiten, dass mir die Versicherung finanziell weiterhelfen kann?
- Falls Sie weitere Informationen haben, bitte ich Sie diese zu teilen.

Ich bedanke mich bei Ihnen und wünsche ein schönes Wochenende.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Wesnate):
Was genau steht mir durch die Haftpflichtversicherung (für das Auto) zu?


Auf den ersten Blick nichts. Kausal Geschädigte sind nur der Bruder und die Mutter.

Berry

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#2
 Von 
Wesnate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist schade.

Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Wesnate):
Was genau steht mir durch die Haftpflichtversicherung (für das Auto) zu?

Was genau sind Dir denn für Schäden durch den Unfall entstanden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wesnate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Entschuldigung, das war ein Missverständnis.

Ich war bei dem Unfall nicht dabei.
Mein Vater, gleichzeitig auch Fahrer und Besitzer des Autos, ist natürlich die Person die die KFZ-Versicherung abgeschlossen hat.

Bezieht sich um die Schäden meines Vaters, meiner Mutter und meinem Bruder.

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zunächst mal ist die Krankenkasse zuständig (Behandlungskosten, Haushaltshilfe..), die holt sich das Geld zum Teil dann wieder.

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn jemand anderes für den Unfall verantwortlich wäre (klingt erstmal nicht so): DESSEN Haftpflichtversicherung.

In einer Baustelle mit hoher Geschwindigkeit hört sich aber erstmal nach Eigenverschulden bzw. gehöriger eigener Teilschuld an. Das ist beim Geltendmachen der Ansprüche bei der Versicherung nicht hilfreich.


Ansonsten:

Spannende Frage im Bezug auf die Versicherung: Gibt es eine Insassenversicherung?

In erster Linie bezahlt die eigene Haftpflicht nämlich die Schäden an Dingen und Personen, die außerhalb des Fahrzeugs in Mitleidenschaft gezogen werden - also z.B. den Hügel, der beim Überschlag beschädigt wurde oder eben Personen, die in einem anderen Fahrzeug saßen.

Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt die VOLLKASKO-Versicherung, so man sie denn hat.

Wenn Deine Eltern eine Unfallversicherung haben, könnte diese u.U. leisten, das ist aber unabhängig vom KFZ und seiner Versicherung.

DIR steht derweil auf jeden Fall nichts zu, weil Du ja keinen Schaden hattest (psychischer Druck ist kein bezifferbarer Schaden). Und natürlich: Gute Besserung an alle Beteiligten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Eine Insassenversicherung ist hierzu keineswegs erforderlich (abgesehen davon, dass ich diese eh für schwachsinn halte)

Insassen, die nicht Fahrer, Halter, Eigentümer sind, sind im Rahmen von Personenschäden über die KFZ Haftpflicht versichert, so wie man es kennt bei normalen Drittschäden. Was nicht abgedeckt ist, sind Sachschäden. Wobei es dort wieder Ausnahmen gibt, z.B. Brille, Kleidung am Leib usw
#5 gilt nebenher

folgt: Bruder und Mutter können Ansprüche stellen (wenn keiner Halter oder Eigentümer ist), Vater nicht (dafür gibt es nur die sog. Fahrerschutzversicherung)

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