Motorradunfall/Versicherungsrecht bei Vollkasko

7. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Unnamed123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorradunfall/Versicherungsrecht bei Vollkasko

Guten Tag zusammen,

ich bin vergangene Woche unglücklicherweise in einer Kurve mit dem Motorrad weg gerutscht. Dies geschah nicht aufgrund erhöhter Geschwindigkeit, ich bin einfach weg gerutscht und gegen die Leitplanke geknallt. Mir ist zum Glück nichts passiert, jedoch ist das Motorrad ziemlich stark auf der rechten Seite beschädigt. Beim Aufheben ist mir das Motorrad dann dummerweise auf die linke Seite gefallen. Zählt das nun als zwei Unfallschäden, sprich es wird die Selbstbeteiligung zweimal fällig oder gilt das als ein Schaden? Das ist nämlich wichtig, denn morgen wird das Motorrad begutachtet und ich möchte nicht wegen meiner Dusseligkeit zwei mal die Selbstbeteiligung zahlen und zudem zweifach hochgestuft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Was sagt denn dein logisches Denkvermögen?

Natürlich sind das 2 Schäden. Ich erkenne hier auch keinen Folgeschaden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Unnamed123):
Dies geschah nicht aufgrund erhöhter Geschwindigkeit,
Aber 100%ig doch.
Dass das ganze 2 Schäden sind ist wohl unstrittig, allerdings kann es auch sein, dass beide Schäden als 1 Schaden abgerechnet werden, da der Umfaller evtl. wegen des noch unter Schock stehenden und im Affekt aufhebenden Fahrers passiert ist und dies im Zusammenhang mit dem Unfall zu sehen ist. Bergungsschäden (auch dazu könnte man das Aufheben rechnen) werden auch dem originalen Unfall zugerechnet. http://www.iww.de/vk/kfz-versicherung/kfz-kaskoversicherung-unfallschaden-und-bergungsschaeden-kann-der-selbstbehalt-zweimal-in-abzug-gebracht-werden-f63204

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Unnamed123):
Dies geschah nicht aufgrund erhöhter Geschwindigkeit,
Aber 100%ig doch.
Dass das ganze 2 Schäden sind ist wohl unstrittig, allerdings kann es auch sein, dass beide Schäden als 1 Schaden abgerechnet werden, da der Umfaller evtl. wegen des noch unter Schock stehenden und im Affekt aufhebenden Fahrers passiert ist und dies im Zusammenhang mit dem Unfall zu sehen ist. Bergungsschäden (auch dazu könnte man das Aufheben rechnen) werden auch dem originalen Unfall zugerechnet. http://www.iww.de/vk/kfz-versicherung/kfz-kaskoversicherung-unfallschaden-und-bergungsschaeden-kann-der-selbstbehalt-zweimal-in-abzug-gebracht-werden-f63204


Er schrieb nicht, dass er unter Schock stand. Wenn er das als angebliches Argument jetzt bringt, ist es Versicherungsbetrug.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Er schrieb nicht, dass er unter Schock stand.
Das braucht er nicht zu schreiben, er hatte einen Unfall, er hatte also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Schock, so wie 99,9% aller anderen Menschen das auch gehabt hätten. Auch wenn er das selbst so zunächst einmal nicht wahrgenommen hat.

-- Editiert von micbu am 12.09.2016 13:19

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen