Mitteilungspflicht - Zweitwagen-Versicherung?

29. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
peterk2002
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Mitteilungspflicht - Zweitwagen-Versicherung?

Hallo,

ich habe da ein Verständnisproblem, bezüglich der Frage, ob einem KFZ-Versicherer der Umstand mitgeteilt werden muss, dass der zu versichernde Wagen ein Zweitwagen ist?

Angenommen folgendes:

Ich kaufe vor 10 - 15 Jahren zwei Fahrzeuge und versichere beide bei dem gleichen Versicherer. Den einen Wagen als Erstwagen den zweiten als Zweitwagen. Nun wurden die 10 – 15 Jahre die Autos ohne Schäden gefahren. Da der bisherige Versicherer zu teuer wurde, entschied man sich den Versicherer zu wechseln.

Der Erstwagen wurde bei einem anderen Versicherer versichert.

Der Zweitwagen wurde bei einem noch anderen (Steigerung von „anderen" ;-)) Versicherer versichert. Allerdings wurde bei der Versicherung wohl aus Unachtsamkeit nicht angegeben, dass es sich hierbei um einen Zweitwagen handelt und der Erstwagen bei einem anderen Versicherer versichert ist. Man hat beim Vertragsabschluß ganz normal die SF-Klassen angegeben und den Vorversicherer genannt sowie die Versicherungsnummer des Vorversicherers. Der jetzige Versicherer hat wohl beim Vorversicherer sich die SF-Klassen bestätigen lassen und das Fahrzeug versichert.

Ich glaube aber, dass der jetzige Versicherer des Zweitwagens denkt, es wäre das einzige Fahrzeug und nicht der Zweitwagen. Es stellt sich die Frage, ob das überhaupt versicherungsrelevant ist?

Wenn ich beispielsweise den Versicherungsvergleich auf Finanzscout24.de anschaue, scheint das nicht relevant zu sein.

Wenn man dort ein KFZ versichern möchte, kann man nur wählen, zwischen:
a) Neuwagen versichern (liegt ja nicht vor)
b) Eine bereits bestehende Versicherung wechseln (hier kann keine Unterscheidung zwischen Erst- oder Zweitwagen getroffen werden)
c) Einen neuen Zweitwagen versichern (liegt ebenfalls nicht vor)

Gruss
Peter

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Peter,

der Zweitwagen könnte aber doch in einer anderen SF-Klasse liegen, also ist es schon mal nicht egal.

Ich weiß aber nicht, ob die alte Versicherung den gleichen SF-Rabatt zweimal an eine andere Versicherung übertragen darf; imho eher nicht. Hat sie das denn? Oder waren auch die Klassen aufgrund des ähnlichen Zeitraums gleich?

Ansonsten sehe ich auch keine Mitteilungspflicht. Wenn überhaupt gibt es vielleicht Vergünstigungen, wenn man mehr als ein Auto hat, teurer ist ein Zweitwagen jedoch sicher nicht.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.11.2010 09:10:18
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
So ein Quatsch, natürlich ist ein Zweitwagen teurer!
Nein, das ist Quatsch, so pauschal zumindest. Allein der Umstand, dass es ein Zweitwagen ist, ändert nichts am Tarif (oder besser, es wird nicht teurer, Mengenrabatte wird es bestimmt bei irgendeiner Versicherung geben).

Und warum sollte das Erstfahrzeug immer einen niedrigeren SF-Rabatt haben? Das hängt ja wohl neben den Jahren auch von den Unfällen ab (die man übrigens eher mit dem Alltagsauto als mit dem Schönwetter-Cabrio hat).
Auch gibt es Versicherungen, die den Zweitwagen gleich mit der SF-Klasse vom Erstfahrzeug einstufen (Bedingung ist glaube ich in der Regel, dass kein anderer Fahrer im Spiel ist, es sich also um einen wirklichen Zweitwagen und nicht nur um das Auto der Frau oder der Kinder handelt).
Da der TE nach eigenen Angaben unfallfrei gefahren ist, kann in seinem Fall der Zweitwagen maximal gleich dem Erstwagen eingestuft sein, jedoch nicht besser.

quote:
Ein Zweitwagen beginnt (je nach Versicherung) bei 125 oder 100%
Ja richtig, aber der Erstwagen auch. Wenn nun beide gemeinsam gekauft wurden (was bei dem TE laut Eingangsbeitrag zumindest möglich ist), sind auch die SF-Klassen gleich.

MfG Stefan

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