Sehr geehrtes Forum,
ich habe eine kurze Frage zur Rechtsschutzversicherung.
Angenommen, ich möchte über meinen Rechtsschutz einen Anwalt im Bereich Arbeitsrecht beauftragen, teile dies der Versicherung auch so mit. Zuvor muss ich jedoch gemäß den Vertragsbedingungen einer Mediation zustimmen. Es wird also über meine Versicherung ein Mediatior bestimmt.
Wen ich der Meinung bin, dass weder eine Mediation Aussicht auf Erfolg hat (ich werde schon 3 Monate vom Mediator vertröstet, Rückrufe von ihm erfolgen nicht, ein bindendes Gespräch mit dem Arbeitgeber fand ebenfalls noch nicht statt, immer wieder vertröstet) und ich das Gefühl habe, der Mediator ist recht unengangiert, ab wann habe ich dann das Recht einen Rechtsanwalt meiner Wahl im Rahmen meiner Rechtsschuzversicherung zu beauftragen?
VIELEN DANK VORAB!
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Mediation: ab wann kann ich einen Anwalt nehmen?
5. Januar 2013
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Frage vom 5. Januar 2013 | 11:06
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 18x hilfreich)
Mediation: ab wann kann ich einen Anwalt nehmen?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2013 | 07:25
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von PeterWe. am 05.01.2013 11:06
im Rahmen meiner Rechtsschuzversicherung
Das entnimmst du den Versicherungsbedingungen oder klärst das mit deiner Versicherung ab!
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
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