Mängelbeseitigungskosten / Bauhandwerker

14. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Klaus K.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängelbeseitigungskosten / Bauhandwerker

Ich habe folgende Frage:

In den Bedingungen heißt es, daß Mängelbeseitigungskosten nur übernommen werden, wenn ein Folgeschaden eingetreten ist.

In diesem Falle handelt es sich um einen Einbaufehler durch mich, der über zwei Jahre Fehlfunktionen der erbrachten Gesamtanlage
zur Folge hatte.

Erst dann wurde der Fehler durch kostenaufwendige Maßnahmen festgestellt und behoben. Die Hauptkosten waren allerdings die Suche und Zugänglichmachung der Schadstelle.

Die Versicherung verweigert eine Zahlung, weil kein Folgeschaden eingetreten ist.

Ist die Funktionsstörung an sich nicht schon ein Folgeschaden?

Wer kann mir etwas dazu sagen?

Danke für jede Antwort, Klaus K.

Probleme mit der Versicherung?

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