Kündigung von kapitalbildender Lebensversicherung

1. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
ThomasM2
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung von kapitalbildender Lebensversicherung

Hallo,
ich zahle seit 18 Jahren in eine kapitablbildende L. ein, die zudem noch eine extrem lange Laufzeit von 35 Jahren hat. Seit einigen Jahren bin ich geschieden, und neben weiteren schlechten Vertags-Konditionen macht die Sache keinerlei Sinn mehr.
Zudem belastet mich der monatl. Beitrag.
Der Vertrag ist wegen extremer Restlaufzeit auch schwer bis gar nicht verkäuflich, zudem soll man da ja endlos lange auf sein Geld warten müssen

Problem:
Sobald die betreffende Versicherung Kenntnis darüber erlangte, dass eine Kündigung ansteht, wendet sie jede Trickform
an, nicht erreichbar zu sein.
Die Frage nach dem Rückkaufwert wird gar nicht erst beantwortet.
Erreichbar ist die Versicherung nur über ihre Homepage, welche keine Empfangsbestätigungen für weiteren Nachfragen sendet.
Ich gehe davon aus, dass hier munter-dickfellig "gelöscht" wird.
Die Form des Homepage-Schriftverkehrs lässt auch kaum einen Beweis für den Inhalt der Anfragen bzw. Eingangsdatum zu, und hier wird verzögert, ignoriert...nicht beantwortet
Selbst bei Wahl des Postweges per Einschreiben, müsste ich mir ja einen Zeugen anheuern, der bestätigt, dass ich tatsächlich auch den jeweiligen Frage- oder
Kündigungsinhalt im Schreiben mit zugehöriger Nummer des Einschreibens absandte.
Eine Mitarbeiterin dieser Gesellschaft, deren
E-Mail-Adresse im Net zu finden war und
und um Weiterleitung gebeten wurde, geruht nichtmal die angeforderte Empfangsbestätigung anzuklicken.

Frage1:
Wie hilft man einer derart unlauteren Versicherung wirksam auf die Sprünge?
Wohin kann evtl. eine wirksame Beschwerde gegen diese Versicherung gehen?

Frage2: Der Vertrag ist vor 1990 abgeschlossen, dürfte aber trotzdem
im Wesentlichen dem BGH-Urteil unterliegen,
so dass der Rückkaufswert ein Minimum von +-50% der eingezahlten Beiträge nicht unterschreiten darf. Ist das richtig?

Frage3: Ist zu erwarten, dass bei diesem erheblichen Verlust von ca.50% im Fall
der Auszahlung auch noch Steuern und
Stornogebühren erhoben werden können?

Frage4:
Kann ich der Versicherungsgesellschaft nach Kündigung eine Zahlungsfrist für Überweisung des Rückkaufwertes setzen,
damit sich deren Dickfellikeit nicht übere weitere Jahre nach deren Gutdünken hinzieht?


Etwas viel Fragen auf einmal, dennoch wäre ich für Beantwortung
--auch in Teilen--dankbar...und sag schon mal
Vielen Dank









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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Sowas hab ich ja noch nie gehört, dass die Versicherung sich nicht meldet, wenn Sie kündigen wollen. Im Gegenteil, die freuen sich!

Die Rückkaufswerte stehen im Versicherungsschein drin.

Mal eine Frage, wo haben Sie die Lebensversicherung abgeschlossen? Gibts die Gesellschaft noch?? Klingt alles sehr merkwürdig!

Es gibt prinzipell viele Möglichkeiten!
-Beitragsfreistellung
-Beitragsreduzierung
-Kündigung
-etc.

Frage2: ??
Frage3: Die Auszahlung ist STEUERFREI! 12 Jahre Laufzeit
Frage4: Was???

HAben sie denn keinen im Außendienst, der sich der Sache mal annimmt??

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ThomasM2
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank für Ihre Antwort, HiMan,
aber so unplausibel ist die Taktik nicht,
nachdem ein regelrechter Kündigungs-RUN
in wirtschaftsschwachen Zeiten auf die LVersicherer einprasselt.
Der "Reibach"(=Freude)ist für die VG in jedem Fall gegeben,
größer ist er aber, wenn ein solcher Vertrag
fortgeführt wird.
--Die im Vertrag aufgeführten Rückkaufwerte
liegen irgendwo bei 20%, fatal also.
Deshalb die Frage nach Gültigkeit des BGH-
Urteils, dass mindestens 50% für Verträge
nach 1990 ausgezahlt werden müssen.
Wie gesagt sind insbesondere nach Scheidung
die Konditionen derart sinnlos und in
utopische Länge gezogen, dass selbst 20%
sinnvoller wären, als noch 30 Jahre
Beträge einzuzahlen.
--Beitragsfreistellung....eine in diesem Fall
wenig praktikable Lösung, da sie reguläres
Vertragsende ja NOCH weiter hinausschiebt.
Mit 90 --wenn ich das überhaupt erlebe--
brauche ich keinen "Erlös" mehr
--Ja, selbstverständlich gibt´s die Ges.noch,
aber ich verbrenne mir besser nicht den
Mund, um anschließend wie ein schweizer
Käse auszusehen...;)
--verstehe ich das richtig? "Die Auszahlung
ist steuerfrei, nach 12 Jahren Beitrags-
zahlung=Vertragslaufzeit"?
--das "WAS" zeugt von Entsetzen, aber es IST
so. Sieht man sich im Internet nach
Verkaufsmöglichkeiten einer kLV um, so
wird zur Vorsicht gemahnt, da "Aufkäufer"
oft endlos auf die Auszahlung warten lassen.
Grundsätzlich dürfte es für den regulären
Versicherer ja auch kein Problem sein,
hierüber seinen Unmut etc. zu äußern.
--Außendienst: Hätte ich eventuell, führt
aber zu weiteren Zeit- und Wegekosten...
der Mail-Verkehr ist absolut dokumentenecht
Wie die Post anzusehen...und es ist absolut
unverständlich, was hier nicht klappen
sollte.

Alles sehr merkwürdig, in der Tat...nur merkt
man es ja sehr schnell, dass irgendwo ein
ganz heftiger Hase im Pfeffer zu hängen
scheint....oder er einfach hineingehängt wird

Thanks HiMan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ThomasM2
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

um es nochmal zu verdeutlichen:
Es werden NUR Fragen zur Weiterführung der
kLV beantwortet.
Keine Antwort zum Rückkaufswert und für den
Fall der sofortigen Kündigung.
Beim Nachfragen gibt es nichtmal mehr eine
Empfangsbestätigung der Homepage.
(und die kommt 20min nach Absendung!)
Es gibt auch KEINE angeforderte Empfangs-
bestätigung bei Mail an eine Mitarbeiterin!
Komischerweise kommt auch keine MailDelivery,
also SIND mindestens 3 Mails bei gewissen
Personen eingegangen.

Das ist ne absolute Unverschämtheit von
Leuten, denen ich fast einen 10Tausender von mir zum Rumhantieren in die Hand drücke !

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ThomasM2
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

sorry....;)...nOch ein Nachtrag.
Den konkreten Rückkaufswert möchte ich wissen, da mir vor 4 Jahren ein bestimmter
Wert gerantiert wurde, der eindeutig 53%
der derzeit eingezahlten Summe darstellte.
Dies wich deutlich von den im Vertrag angegebenen RWerten ab(=um oder weniger 20%)

Deshalb stellt die Frage schon eine gewisse
Wichtigkeit dar, weil man sich evtl. bei
Verträgen vor 1990 an das BGH-Urteil halten kann.....oder auch nicht (??)

Fazit: Die Rolle der blöden Marionette einer
Versicherung nach Gutsherren-Art
fängt an, mir äußerst stark zu
missfallen !

1x Hilfreiche Antwort

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