Kündigung Unfallprämienrückgewährversicherung

21. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
DanielSachsen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)
Kündigung Unfallprämienrückgewährversicherung

Stimmt es das der Gesetzgeber dem Versicherungsnehmer bzw.Kunden von Versicherungsunternehmen ein vorzeitiges Kündigungsrecht einräumt wenn der Versicherungsnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die folgenden Beiträge nicht mehr zahlen kann??
Hier geht es um eine Unfallversicherung mit garantierter Prämienrückgewähr( Versicherung ist nach 4 Jahren rückkauffähig und läuft seit 2001) einer großen deutschen Versicherung.
Vielen Dank im voraus für die Antworten.

MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Dieses Gesetz ist mir nicht bekannt.
Auf jeden Fall kann ich vor dieser komischen Unfallversicherung der großen ALL... nur warnen, sie ist teuer, selbst wenn die Prämie evtl. z.T. erstattet wird. Diese Fa. arbeitet mit den Zinserträgen der überteuerten Prämien.
Es gibt wesentlich günstigere Unfallversicherungen seriöser Unternehmen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

ich sage einfach mal, ikarus...
die upr ist ein produkt, das sicherlich seinen reiz birgt und ich habe auch bei gleichem produkt und anderem vr schon deutlich schlechtere ablaufsummen gesehen...

das produkt taugt nun mal für den kunden, der sein geld zurück bekommen möchte...

als reines renditeobjekt ist eine upr natürlich nicht zu empfehlen...

und nein, eine solche gesetzliche regelung gibt es nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aileen31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo!

Ich habe 12.03.2003 bei der Allianz eine Unfall-Prämienrückgewähr Versicherung abfeschlossen. Sie endet am 01.04.2018.Eine Kapital-Versicherung ist darin auch enthalten.Desahlb heißt es: Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung - Beitragsrückzahlung als Kapitalversicherung.

Meine Frage: Kann ich diese Versicherung vorzeitig kündigen und habe ich auch Anspruch auf die Rückzahlung? Das wäre lt. Tabelle am 01.04.2009 1491,00€. Oder bekomme ich diesen Betrag erst nach Ablauf der Vertragsdauer?

Vielleicht können Sie mir ja helfen!!!!Vielen Dank, um voraus!!

46x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>das produkt taugt nun mal für den kunden, der sein geld zurück bekommen möchte...

das produkt taugt nur für den versicherer.

die upr ist eine kombination einer meist mittelmäßigen unfallversicherung und einem sparvertrag, der der selbst bei stornofreien ablauf auch nur eine mittelmäßgkeit erreicht.

splitte ich diese kombination auf bekomme ich für das gleiche geld bessere versicherungsleistungen, mehr ertrag und bin sogar noch flexibel dabei.

@aileen31

der vertrag ist älter als fünf jahre und kann damit zum ende des versicherungsjahres gekündigt werden. Das Geld bekommst du nach der Kündigung ausgezahlt.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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