Kündigung-Frage

16. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
nudelholz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung-Frage

Hallo,
wir sind ein bisschen verunsichert bzw. meine Frau und ich haben uns sehr lange überlegt, ob wir die Rista-Rente Kündigen sollen! Nachdem wir die Kündigung schriftlich bei der Gothaer Versicherung eingereicht hatten, wurden wir förmlich durch die für uns zuständige Mitarbeiterin der Versicherung telefonisch terrorisiert (überlegen Sie sich doch genau was sie machen oder denken Sie doch mal an Ihre Zukunft usw.). Wir haben daraufhin mehrfach unser weiters Desinteresse an der Versicherung zum Ausdruck gebracht! Dann war erstmal Funkstille. Als nach 14 tagen immer noch keine Kündigungsbestätigung eingetroffen war, hat meine Frau sich mit der Versicherung in Verbindung gesetzt. Auf die Frage, warum die Gothaer die Kündigung nicht bestätige, wurde mit der Aussage „ Das machen wir NIE, dass ist das erste mal das jemand eine Rista-Rente kündigt“ beantwortet. Eine Kündigungsbestätigung für die Rista-Rente meiner Frau, ist dann 5 Tage später bei uns eingetroffen, bis heute habe ich für die Kündigung meiner Rista-Rente noch keine Bestätigung erhalten.

In der Kündigungsbestätigung meiner Frau wurde durch die Gothaer darauf hingewiesen, dass wir den Versicherungsschein zuschicken sollten.

Nicht das wir die Versicherungsscheine behalten möchten, aber irgendwie habe ich da ein ganz ungutes gefühlt im Bauch, ist das Rechtens und ein ganz normaler ablauft oder ……..

Vielleicht kann mir jemand bei der Entscheidungsfindung ein bisschen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Meik

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Falls Sie die Riester -Rente meinen: So viel ich weiß, muss keine K.-bestätigung erteilt werden. Auch die Rückgabe des Versicherungsscheines ist normal.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Falls Sie die Riester -Rente meinen: So viel ich weiß, muss keine K.-bestätigung erteilt werden. Auch die Rückgabe des Versicherungsscheines ist normal.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Falls Sie die Riester -Rente meinen: So viel ich weiß, muss keine K.-bestätigung erteilt werden. Auch die Rückgabe des Versicherungsscheines ist normal.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Falls Sie die Riester -Rente meinen: So viel ich weiß, muss keine K.-bestätigung erteilt werden. Auch die Rückgabe des Versicherungsscheines ist normal.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,
danke für die Rechtschreibkorrektur, mir taten schon die Augen weh :augenroll:
Nun zum Thema: Wozu eine Kündigungsbestätigung, gibt es irgentwelche fristen einzuhalten ?
Von dem Versicherungsschein würde ich allerdings eine Kopie machen, bevor ich den aus der Hand gebe.
MfG Stefan

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