Krankenversicherung nach Exmatrikulation und ohne Anstellung

23. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
KaRaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung nach Exmatrikulation und ohne Anstellung

Student A wird zum 15.3.05 exmatrikuliert. Bisher ist er privatversichert über die BBV.
A wird zum 15.3.05 wohl keine ANstellung haben, also nicht über AG in eine KV einzahlen.

Läuft die KV bei der BBV nach dem 15.3.05 weiter?
ALG II wird A nicht bekommen, da zuviel Vermögen.

Oder muß sich A "neu" versichern?

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

er darf sich weiterhin privat versichern.

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#2
 Von 
KaRaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

muß oder darf er sich privat versichern?

kann er sich auch freiwillig gesetzlich versichern?

wie sähe es aus, wenn er ALG II bekommen würde. Privat oder gesetzliche Versicherung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

darf

ja freiwillig versichern in der gesetzlichen geht natürlich auch

wegen ALG II kann ich nicht helfen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KaRaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, damit ich es auch richtig verstehe.

Er kann auch weiterhin privat versichert sein, solange er noch keine Arbeit hat.
Aber er könnte nach dem 15.3.05 auch in die gesetzliche KV wechseln.

Richtig

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

solange er es zahlen kann, kann er sich privat versichern wie er lustig ist.

Er kann einen Antrag stellen bei einer gesetzlichen Krankenkasse auf freiwillige Versicherung. google mal nach "§ 9 SGB V " hier steht alles drin, ob du davon erfasst bist lassen die Daten nicht her.

Sobald eine Arbeit aufgenommen wird besteht dann ne Pflichtversicherung in der gesetzlichen soweit das Gehalt unter dem Grenzbetrag liegt. Hier muss man abwägen ob man den "Luxus" einer privaten noch behalten will.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kropp777
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

also mit der freiwilligen Krankenversicherung ist es so ne Sache.

Ich glaub nämlich nicht das Du da reinkommst, da diese Versicherung

1. immer an eine bereits bestandene Versicherung anschließen muss und mit einer Ausschlußfrist von 3 Monaten versehen ist innherhalb der Du den Antrag stellen musst.

2. Du eine Vorversicherungszeit von lückenlos 12 Monaten rückwirkend seit der letzten Mitgliedschaft in einer ges. KK brauchst oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren nach Ausscheiden aus einer gesetzlichen KK. (es zählen natürlich nur Zeiten in einer gesetzlichen Versicherung)

Also wie´s aussieht bleibt Dir nur ALG II oder Private....


-----------------
"Gruß
Kropp777"

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