Hallo!
Ich bin seit dem 16. August'16 krankgeschrieben.
Bei mir wurde ein Gehirntumor diagnostiziert und ich wurde dementsprechend einen Tag später notoperiert - Am 18.11.16 sollte ich dann für 4 Wochen in die Reha; Diese hat mich 2 Tage vor Beginn jedoch angerufen und den Aufnahmetermin um eine Woche, auf den 23.11., verschoben. Meine Krankenversicherung hat mir nur bis zum 17.11. (einschließlich) Krankengeld bezahlt, da Sie behauptet für diese 5 Tage gibt es keinen Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit. ((Die alte AU ging wohl auch bis zum 17.11.16).
Von meinem Hausarzt habe ich jedoch nun eine Folgebescheinigung über dem gesamten Krankheitszeitraum bekommen; Vom 16.08.16 bis zum 10.02.17. Das wollen die so aber nicht anerkennen; Sie sagen, ich bräuchte eine Bescheinigung speziell für diese 5 Tage um eine Auszahlung für den 18.11. - 22.11. zu bekommen.
Dürfen die rechtlich so agieren? Für mich ist das nicht nachvollziehbar, da diese 5 Tage u.a. die neue Arbeitsunfähigkeit doch mit einschließt, ich erfuhr ja keine Wunderheilung und war in den 5 Tagen wieder gesund?!
Besten Dank!
-- Editier von Chubor am 10.01.2017 23:40
-- Editier von Chubor am 10.01.2017 23:48
Krankenkasse will speziell für 5 Tage nicht zahlen
10. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2017 | 23:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse will speziell für 5 Tage nicht zahlen
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2017 | 08:48
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Schriftlich mitteilen, dass der Reha-Beginn einseitig verschoben wurde und man um eine Einschätzung des MDK bittet. Wenn die sich weiter querstellen, erst Widerspruch und dann Klage (ist vor dem Sozialgericht ohne Anwalt kostenfrei). Im Allgemeinen ist das jedoch eine Pflichtverletzung des Versicherten, denn dieser muss sich darum kümmern. Kann so oder so ausgehen.
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